Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1914)
- Article
- Zurückgewiesene Hetzerei [Nachricht]
- Date
- 1914-06-01
- Page
- 270 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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270 Fm deutschen Reich. eine empfindliche Bestrafung. Nebenbei bemerkt, ist Rudolph Baumgarten ein Jude". Dies hat uns veranlaßt) uns mit einer Beschwerde an das Versich-erun gsamL in Ti or b h a u s e n mit nachstehender'Begründung zu wenden.: „Wenn auch in erster Reihe diese Aeußerung eine Beleidigiurg des Adressaten der Anzeige, mithin des VersicherungsamLes, enthält) dem offenbar bei der Entscheidung auf die Anzeige die Gesetzwidrigkeit angesonnen wird, sich bei seiner Entscheidung von konfessionellen Rücksichten beeinflussen zu lassen, ist es doch nicht zu verkennen, daß der erwähnte Satz auch für Herrn Vaumgarten und alle Glaubensgenosen des letzteren krankend ist. Es bedarf keiner besondern Ausführung, daß das Verhalten des Landwirts Scharfe ungesetzlich und ungehörig ist. Wir beantragen daher, Herrn Scharfe auf das Angehörige seines Verhaltens Hinweisen /'und uns von dem Veranlagten geneigtest Kenntnis geben zu wollen." Darauf ist uns folgender, vom 10. April d. Is. datierter, Bescheid des Kgl. VersicherungsamLes für den Kreis Grafschaft Hohenstein zugegangen: „Den Vorsitzenden der Orts- und Landkrankenkasse in Ellrich, Landwirt Paul Scharfe in Ellrich, habe ich wegen seines ungehörigen Verhaltens in der Krankenrassenangelegenheit Vaumgarten zurechtgewiesen. Der Vorsitzende. (Unterschrift.)" — Das Aärrharrs Rainzenbach paxienixxänn in ISavexn, Besitzer Dr. Behrendt, leitender Arzt Dr. tz i n g st, suchte vor einiger Zeit einen Assistenzarzt „mit Angabe der Konfession". Wir berichteten darüber im Dezemberhest 1913 dieser Zeitschrift: „Es ist kein Geheimnis) daß' dieser Ausdruck zumeist gleichbedeutend ist mit dem Ausschluß jüdischer Aerzte. Wir baten daher um eine diesbezügliche Aufklärung und gleichzeitig darüber, ob das Sanatorium sich auch jüdischen Kurgästen gegenüber ablehnend verhalte. Zunächst erhielten wir auf zweimalige Anfrage keine, dann aber folgende Antwort: . „Die Kuranstalt Kainzenbad hat absolut keinen konfesswneilen Charakter und hat seit vielen Jahren eine große Anzahl von jüdischen Besuchern beherbergt. Die Aufnahme der Anstalt in die von Ihnen erwähnte Liste Ihres Vereinsorgans würde den Tatsachen nicht entsprechen. Mit vorzügucher Hochachtung Dr. Hingst, leitender Arzt, im Aufträge von Dr. Behrendt." Den Hauptpunkt berührt das Schreiben nicht; das ^acit ist also: Man stellt keine jüdischen Aerzte an, beherbergt aber eine große Zähl von jüdischen Besuchern." Wir sind darauf von dem leitenden Arzt des Sanatoriums, Herrn Dr. Hingst, gebeten worden, obiges „Faeit"' richtigzustellen. Er habe keineswegs jüdische Bewerber ausschließen, sondern nur ein „möglichst genaues Bild über die Persönlichkeit des Bewerbers haben wollen, in Verbindung mit den Angaben über Lebenslauf, Vorbildung, Gehaltsansprüche und Referenzench Er sowohl wie die Anstalt sei frei von Antisemitismus. Von dem Besitzer des Sanatoriums, Herrn Dr. Behrendt, erhielten wir folgendes Schreiben: „Durch das Schreiben des Herrn Dr. Hingst, der die ärztliche Leitung in meiner Kuranstalt Kainzenbad hat, werden Sie erfahren haben, daß das von Ihnen beanstandete Inserat von Herrn Dr. Hingst, der als Arzt selbständig ist, allein der-