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Im deutschen Reich · 1914-05-01 · Heft 5 (Mai 1914) · p. 233

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 5 (Mai 1914)
Article
Herr Superintendent Brunabund in Stendal
Date
1914-05-01
Page
233 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 233 dienen solltedie in der Geschichte der Sozialdemokratie doch nicht allein eine Rolle spielten, sondern nur neben einer weit größeren. Zahl christlicher Führer, deren Religion unerwähnt blieb. SJ — Gin Arozetz gegen den Jüdischen Lanöesgemeinöerat in Oldenburg ist in letzter Instanz zugunsten des Jüdischen Landesgcmeinderates entschieden worden. Der Jüdische Landesgenreinderat hatte vor einigen Jahren ein „A u s t r i t t s g e s e tz" beschlossen, nach dem Muster des preußischen Rustrittsgesetzes, nach tHelchem e i n A ustretender ohne A ebertritt zu einer a n -- deren Religionsgemeinschaft noch zwei bzw. fünf Jahre zu sämtlichen K u l t u s ste u er n b e i z u t r a g e n verpflichtet ist. Der Kaufmann Georg Isaak übernahm es. im Namen seines Freundes Rehersbach und auf dessen Kosten die Gültigkeit dieses Gesetzes anzugreifen, mit der Begründung, ein solches Gesetz könne nur vom Landtage gemacht werden und überschreite die Befugnisse des Jüdischen Lanöesgemeinderates. Gr betrat den Beschwerdeweg beim Großherzoglichen Staatsministerium und bestritt die Rechtskräftigkeit dieses Gesetzes. Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, daß der Landesgemeinderat eine vom Staate" anerkannte gesetzgebende Korporation ser. Nunmehr betrat Isaak den Weg der Klage, nachdem er die Steuern bezahlt hatte, und klagte gegen die jüdische Behörde bzw. den Vorsitzenden des Jüdischen Landesgemernderates, Landesr a b b t n e r D r. M annheime r, der sich durch Rechtsanwalt F. Löwenstein in Oldenburg vertreten ließ. Der Kläger wurde beim Amtsgerichts abgewiesen und zur Tragung sämtlicher Kosten verurteilt. ' Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde vom Landgericht verworfen und das Arteil der Vorinstanz bestätigt. m Vebel als Juöenfxrößling. Die in Stuttgart erscheinende konservative „S üddeutsche Zeitung" brachte am 11. März einen Artikel über August Bebel, in dem gesagt wurde: „Fernstehende werden es empfinden, wie wenig deutsch doch August Bebel gewesen ist. Freilich: kann man von ihm verlangen, daß er Deutschland liebt? <3tin Vater war etrt Pole aus Ostrowo, warum er auch als Anteroffizier nach Westdeutschland kam; seine Mutter war eine geborene Simon. (Das heißt doch bei der „Süddeutschen Zeitung" nichts anderes als: eine Jüdin, die, nach antisemitischen Begriffen, nicht deutsch fühlen kann!) Daß. eine derartige haltlose Verdächtigung mit deutscher Art und Sitte kaum vereinbar ist, geht über antisemitisches Begriffsvermögen hinaus. Die Rechnung des „konservativen" Artikelschreibers stimmt aber auch sonst nicht. Bebels Mutter war allerdings eine geborene „Wilhelm i n e 8tmo tt", entstammte aber der zweifellos g e rmanisch e n V ä ck e r m e i ft er - u n d A ckerbürger - Fa m i l i e in Wetzlar. In damaliger Zeit, im Jahre 1840, würde es auch Bebels Vater, als einem p r e u ß i s ch e n Anteroffizier, nicht gestattet worden sein, eine Jüdin zu heiraten.

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