Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1914)
- Article
- Der Waldler
- Date
- 1914-05-01
- Page
- 231 (sequence 1)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 231 — „Der walöler." Die Z e nt r u m s p a r t e i hat in letzter nur aus einen yuangei oei oer ^>arreioi^ziprin 3urua* j. inan es nur aus einen yuangei oer oer yarieunioipim 3urua* iven kann, wenn einzelne ProvinzbläLLer, die der Zentrumspartei führen kann, wenn einzelne ProvinzbläLLer, die der ZenLrurnspartei zugerechnet werden, einen Teil ihres Leserkreises durch Veröffentlichung rohester Erzeugnisse der Radauantisemiten ergötzen zu müssen glauben und dadurch Stimmungen erzeugen, die sicher nicht im Sinne der Parteiführer sind, die für das Zentrum den Anspruch erheben, wahre Toleranz zu vertreten. Das als „Generalanzeiger für den bayerischen Wald" bezeichnete Regen er Tagblatt „Der Waldler" hat z. B. aus den schmutzigen antisemitischen Ladenhütern ein Gedicht aufgelesen und mit der Aeberschrift „Internationale Rational-Hymne" veröffentlicht, das die aufreizenden Strophen enthält': „Juden, Juden über alles, über alles in der Welt! Alle Völker haben Dalles, nur das Iudenvolk hat Geld. Gegen alle andern Völker Juden stets zusammenstehn,' möchten, daß die andern Völker immer mehr zugrunde gehn." Für solche Leistungen fehlt uns jeder parlamentarische Ausdruck; sie werden, wie wir hoffen, in den leitenden Zentrumskreisen denselben oder vielleicht noch stärkeren Widerwillen erregen als .in den unsren! — Lin Antrag auf Lrlatz eines SchächLverboLes gelangte in der Zweiten Kammer des sächsischen Landtages am 31. März zur Beratung. Der Abgeordnete Oswin Schmidt begründete diesen Antrag durch folgende Behauptungen: Geschachtet werde viel mehr, als für den Bedarf notwendig sei, nämlich das Fünfzigfache an Großvieh und das Vierzigfache an Kleinvieh. Es werde vor allem geschachtet, weil manche Fleischer, um ihrer jüdischen Abnehmer willen alle Tiere schächten, und ihren christlichen Abnehmern zumuten, geschachtetes Fleisch zn essen. Das Riederwersen des Tieres sei mit scheußlichen Quälereien verbunden, aber auch das Schächten selbst bringe außerordentlich große Qualen mit sich. Man beobachte allerlei Erscheinungen, die man bei einem vor dem Schlachten betäubten Tiere nicht sieht. Das Schächten ist vom Standpunkte der Moral verwerflich; denn es wirkt verrohend Die Schlachthofgesellen, die gewiß nicht empfindlich sind, sprechen sich sogar gegen das Schächten aus. Die Qualität des Fleisches wird durch das Schächten nicht verbessert. Wenn sich die sächsische Regierung auf den Standpunkt stellt, das Schächten könne nicht untersagt werden, weil der jüdische Ritus es erfordere, so müßte sie die Konsequenzen ziehen und dürste auch andere Dinge nicht verbieten. Es ist zweifelhaft, ob das Schächten ein religiöses Gebot ist. Aber auch wenn es einer rituellen Vorschrift entspricht, mutz es als kulturwidrig verboten werden. — Darauf entqegnete der Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt: „Die Stellung der Regierung zur Schächtfrage unterliegt dem verfassungsmäßigen Grundsätze der religiösen Toleranz. Die Freiheit der Religionsübung besteht freilich nicht unbeschränkt, es können also religiöse Gebräuche vom (Staate verboten werden. Das kann aber nur geschehen, wenn diese Bräuche mit unserm rechtlichen und sittlichen Empfinden in Widerspruch stehen. Die Frage, ob das Schächten aus einer Glaubens- und Gesetzesvorschrift besteht, ist unzweifelhaft zu bejahen. Datz das Schächten eine unserm rechtlichen und sittlichem Empfinden widersprechende Quälerei sei, wird von der Wissenschaft bestritten. Die Regierung hat darüber ein neues, ausführliches, wissenschaftliches Gutachten eingefordert, nach dem fidj?