Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1914)
- Article
- Das Sonntagsruhegesetz
- Date
- 1914-05-01
- Page
- 225 (sequence 2)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 225 einem kleinen .Bruchteil der Geschäftswelt die Erfüllung einer religiösen Pflicht ohne schwere materielle Bachteile zu ermöglichen. Bus diesem Grunde haben strenggläubige Christen, die dem Volk die Religion erhalten wollen, den Entwurf wiederholt befürwortet, und bedeutet die antisemitische Agitation gegen das Gesetz nichts anderes als eine Irreführung der Mittelstandskreise zur Mißachtung religiöser Empfindungen. — Lesehallen. Als vor einigen Wochen ein angesehenes Mit» glied unseres Vereins die akademische Lesehalle seines Wohnortes besuchte, fand er den „S e m i - K ü r s ch n e r" des Antisemiten Philipp Staufs unter den Benanfstellungen und fühlte sich dadurch veranlaßt, den Vorsitzenden des Vorstandes der Lesehalle schriftlich auf den rasseantisemitischen Charakter des Stauffschen Machwerks aufmerksam zu machen, das in keiner Weise die Aufnahme unter wissenschaftliche Nachschlagewerke verdiene. Darauf erfolgte zunächst der Bescheid, daß das Buch der akademischen Lesehalle von einem Iahresabonnenten geschenkt Wörden sei. Nun richtete unser Vereinsmitglied an den Herrn Professor nachstehendes schreiben: Sehr geehrter Herr Geheimrat! Den Empfang Ihrer geschätzten Zuschrift vom 6. d. M. mit verbindlichstem Dank bestätigend, beehre ich mich darauf folgendes zu erwidern: Sie legen in derselben besonderen Wert darauf, zu betonen, daß das in Frage stehende Buch, der „Semi- Kürschner" als Geschenk in die akademische Lesehalle gekommen, sei, und daß Sie sich nicht für berechtigt hielten, es als solches zurückzuweisen. Ich hätte nicht geglaubt, in meinem schreiben vom 3. v. M. einem solchen Einwande erst begegnen zu müssen. Denn, daß jemand der akademischen Lesehalle ein Buch schenkt, kann doch für (^ie in keiner Weise bestimmend sein, sich ohne weiteres zu dessen Aufstellung für verpflichtet zu halten. Sie bleiben vielmehr m. E. durchaus berechtigt, wenn sein Inhalt Anstoß zu erregen geeignet ist, es mit bestem Dank zurückzuweisem Ich bin überzeugt, daß, wenn von irgendeiner Seite der akademischen Lesehalle etwa Nachschlagewerke oder Bücher mit christentumsfeindlichem oder unsittlichem oder anarchistischem Inhalte überwiesen würden, deren Ausstellung fraglos und mit vollem Rechte verweigert werden würde. Aeber die Absicht aber, die bei der Schenkung des obigen Buches obwaltete, kann, wenn man' in antisemitischen Blättern die fortwährenden und dringlichen Aufforderungen zur eifrigen Verbreitung der judenfeindlichen Literatur liest, gar kein Zweifel bestehen. W i s s e nf ch a ftl i ch e Gründe waren es jedenfalls nicht. Ich habe niemals bisher, und auch in meinem ersten Schreiben nicht, trotzdem auch ich Fahresabonnent der akademischen Lesehalle seit vielen Jahren bin, die Auslage von Zeitungen antisemitischen Inhalts, wie Hammer, Deutschsoziale Blätter usw. in der Abteilung I der akademischen Lesehalle beanstandet, da ich sehr Wohl einfehe, es dürfe eine Bevormundung der Leser hier nicht ausgeübt werden. Ganz anders verhält es sich aber mit der Aufstellung von Büchern in der Abteilung II der akademischen Lesehalle. Ich war der Meinung, daß hierfür nur der wissenschaftliche Wert oder die Eignung zu wissenschaftlicher Arbeit entscheidend wäre. And davon kann bei einem Buche vom Range des „Semi-Kürschner" nicht im entferntesten die Rede sein. . .