Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 4 (April 1914)
- Article
- Haigerloch
- Date
- 1914-04-01
- Page
- 186 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316841-2316845--24535-2348499- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
jIS'6 Fm deutschen Reich. Schriften über hie Iudenfrage besorgt jede deutsche Buch« Handlung." Auf eine Beschwerde des Vorsitzenden des Israel. Vorstzeheramts, Herrn Wallach, erfolgte am 8. März nachstehendes schreiben der König!. Betriebseisenbahninspektion Tübingen: „Dem Israelitischen Vorsteheramt Haigerloch wird' auf das .an die König!. Generaldirektion der W. E.-B. in (Stuttgart gerichtete Schreiben vom 14. v. M. I.--R. 15/14 höherem Aufträge zufolge ergebenst mitgeteilt, daß! das! Zugpersonal keinen derartigen antisemitischen Zettel in den Zügen der Hohenzollernbahn;bemerkt haben will. Die Betriebsinspektion hat jedoch Veranlassung genommen, -dem Zugbegleit- und Wagenaufsichtspersonal aufzugeben, daß, die Wagen der Züge auf solche Zettel besser nachgesehen und deren alsbaldige Beseitigung veranlaßt werde." * Wirtschaftliche Angelegenheiten. — Der Mißbrauch der Religion zu geschäftlichen Zwecken ist etwas so Verwerfliches, daß es eigentlich kaum nötig sein sollte, vor Geschäften zu warnen, die sich dadurch einer unlauteren Konkurrenz schuldig machen, daß sie „den Zufall der Geburt" und ihr Religionsbekenntnis zur Reklame für ihre Waren benutzen. Als Georg Pietrulla i. Fa. Gebr. Pietrulla im August 1913 ein Damenschneiderei-Artikel-Ges-chäft in Breslau, Tauentzienstraße 53, eröffnete, versandte er an zahlreiche Breslauer Damen Rundschreiben, in denen er sein Unternehmen als „Erstes christliches Geschäft am Platze" bezeichnete, und seine christlichen Schneiderei-Artikel mit den Worten empfahl: „Bisher lag die- Branche hauptsächlich in jüdischen Händen. Sie werden es daher wohl mit Freuden begrüßen, daß ich Ihnen als Christ demnächst .die Aufwartung für meine Firma machen werde." Der Fall ist typisch für das um sich greifende Hebel, das nach unserer kleb er - zeugung die Religion tief herabwürdigt. — Ein jüdischer Bewerber um eine Anstellung als Redaktions- Volontär erhielt im Februar d. Is. von den Besitzern der E l b g a u - Vuchdruckerei und Verlagsanstalt, Hermann Beyer & Co., in Dresden-Blase Witz, den Bescheid: „Soeben in den Besitz Ihres Geehrten vom 22. d. Mts. gelangt, bedauern wir, Ihnen mitteilen zu müssen, daß wir Ihrer Religion wegen Abstand nehmen müssen, Sie als Volontär aufzunehmen." — Wenn die Verlagsanstalt auch hiernach Juden nicht anstellt, so nimmt sie doch nicht etwa bei jüdischen Inserenten Anstoß an .der Religion. — Veranlaßt durch unsere im vorigen Heft enthaltene Anregung, die Erwerbsmöglichkeiten betreffend, teilt uns ein^ Vereinsmitglied aus dem Rheinland mit, daß sein an der holliändischew -Grenze gelegener Wohnort wegen günstiger Beschaffung des Materials, sowie der Billigkeit der Arbeitskräfte vorzüglich zur Begründung einer F la sche nh ü l s en - Fa b r it eignen würde. Etwaige Reflektanten erhalten in unserem Bureau weitere Auskunft. — Anfragen über Niederlassungsnröglichkeiten für jüdische Aemte und Rechtsanwälte seitens unserer Mitglieder werden von unserem Büro beantwortet. rfe