Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 4 (April 1914)
- Article
- Deutsch-nationale Handlungsgehilfen als Laienrichter
- Date
- 1914-04-01
- Page
- 184 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316841-2316845-2348402--24521-2348497- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
184 Im deutschen Reich. lungsgehilfen zu Laienrichtern zu ernennen. Die Verbandsleitung selbst hat auch bereits Schritte eingeleitet, um die Ausübung dieses wichtigen Rechtes der Teilnahme an der Rechtsprechung ihren. Mitgliedern zu sichern. Ruf diese Agitation des D. H.V. hin kann unsere Antwort nur dahin lauten, daß unsere Mitglieder in Zukunft auf die Teilnahme bei Schöffen-- ruid Geschworenen- Gerichten den größten Wert legen und Fälle der Zurückweisung den Behörden mitteilen. — Ein Dokument öeutsch-natronaler Albert. Unter dieser Aeberschrift wurde als Beilage zum „Handelsstand des 58er Vereins" ein Rundschreiben der Verwaltung des Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen -Verbandes veröffentlicht, das zwar vom 21. Mai 1908 datiert, aber noch heute kennzeichnend dafür ist, wie dieser antisemitische Verband die beständig im Munde geführte „Deutsche Treue" in die Praxis übersetzt. In diesem Rundschreiben empfiehlt „die Verwaltung für äußere Angelegenheit" (gez. A. Zimmermann) den „Herren Geschäftsstellenleitern" folgende Kampfesweise gegen den 58er Verein: „Im Juni bringt die eine Zeitung die Snnoen des 58 er Vereins auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, eine andere die bezüglich der Sonntagsruhe, eine brüte beschäftigt sich mit der Kampfesweise, eine vierte mit der Stellenvermittlung usw. Im Juli werden dann die Rollen vertauscht, im August und September ebenso, kurz, das grausame topiel kann an der Hand der Sammlung von 84 Seiten mindestens zwei Jahre hindurch fortgesetzt werden. Dieser Politik der A a d e l st i ch e gegenüber ist der 58 er Verein so gut wie machtlos. Es scheint ja ein Grundsatz des Dr. Tissen zu sein, alle Angriffe zu beantworten. Da sich aber unsere Angriffe stets wiederholen werden, nur immer von einem andern Gau aus, so würde er gezwungen sein, den Lesern des „Handelsstandes" stets die gleichen Aufsätze vorzusetzen. Das kann er nicht. Aachdem er aber einmal den Kriegspfad beschritten, trägt es Beunruhigung und Mißmut in die Reihen der 58 er Vereinsmitglieder, wenn beispielsweise die durch einen Aufsatz in der „(Budwacht" gekitzelten schwäbischen 58er keine Antwort im „Handelsstand" finden. Kurz, dem 58 er Verein wird zumute werden, wie einem von ernem Bienenschwarm verfolgten Bären." — Dieses Machwerk beweist hinreichend, welche Grurtdsätze der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband im Konkurrenzkampf befolgt und wie mißlich sein Einfluß auf die kaufmännische Jugend äst, denen er nicht nur antisemitische Gesinnungen einimpft, sondern gerade auch die Fehler, die er den jüdischen Arbeitgebern beständig ohne Grund nachsagt. — Anter dem Vorsitz des Reichsgerichtsrats a. D. Galli hat in Leipzig am 23. Februar d. I. der Verein zur Hebung der Sittlichkeit seine Hauptversammlung abgehalten, und u. a. über den Antrag des Herrn Dr. Heinrich Pudor beraten, dem §^3 der Satzung bu Fassung zu geben: „Die Mitgliedschaft des Vereins kann jeder volljährige und dispositionsfähige Einwohner nicht-jüdisch e r A b st a m m u n g erwerben." Dieser rassenantisemitische Antrag wurde gegen nur vier Stimmen abgelehnt. Der weiter ebenfalls von dem genannten Herrn gestellte Antrag, den dem Vorstande angehörenden Rabbiner Dr. Porges zur Mederlegung des Mandats aufzufordern, verfiel der Ablehnung gegen die einzige Stimme des Antragstellers. Bemerkenswert ist dabei besonders, daß Herr Dr. Pudor den traurigen Mut hatte, diese die Juden in ihrer Allgemeinheit beschimpfenden und Herrn Rabbiner Dr. Porges beleidigenden Anträge drei Tage nach der