Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 3 (März 1914)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1914-03-01
- Page
- 134 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Im deutschen Reich. daß in Hamburg der Lentralverband ins Leben gerufen wurde. Dieser erstrebt die Hebung des Handwerks durch Bekärnpfung des Vorurteils, das in jüdischen Kreisen gegen dasselbe besteht, die Heranbildung eines intelligenten Handwerkerstandes durch Zuführung geeigneten Lehrlingsmaterials, Erlangung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gleichberechtigung, die Einführung und den Ausbau sozialer Einrichtungen, wie Kranken-Darlehns- und Anterstützungskassen und endlich Aufklärung durch geeignete Vorträge und ein Vereinsorgan. Er will keine Kampforganisation gegen andere wirtschaftliche Vereinigungen sein, dagegen ein Kampfinstrument gegen bewußte Fälschungen, die darauf hinzielen, die jüdische Glaubensgemeinschaft in ihrer Gesamtheit als träge zu bezeichnen, die jeder körperlichen Arbeit abhold ist und die angeblich jeder handwerklichen Arbeit aus dem Wege geht. Die Berichte der einzelnen Vereine in Berlin, Eöln, Hamburg, Frankfurt, Hannover, Cassel, Breslau und Kattowitz boten ein erfreuliches Bild von dem Stand der Bewegung unter den jüdischen Handwerkern Deutschlands. Der Verbandstag beschäftigte sich mit wichtigen Fragen, wie mit der Gehilfen- und Lehrlingsfrage. Die Versammlung war getragen vom Geiste eifrigen Strebens und berechtigt zur Hoffnung, daß auch in Zukunft der Verband eine ersprießliche Tätigkeit zum Wohle des jüdischen Handwerkerstandes und zum Wohle der deutschen Juden entfalten wird. SP — Das Bureau f it r Statistik der Juden in Berlin, welches von Dr. Arthur Ruppin begründet worden ist und seit sechs Fahren von Dr. Bruno Blau geleitet wird, kann am 1. Oktober d. Is. auf die ersten zehn Jahre einer erfolgreichen Tätigkeit zurückblicken. Aus Anlaß dieses Jubiläums wird das Bureau eine Sammelschrist h eraus geben, welch e die Bedeutung der Statistik der Juden sowohl für die allgemeine Wissenschaft, als auch für die besonderen Zwecke der Juden (Gemeinde-Verwaltung, Wohlfahrtspflege usw.) darstellt und über die bisherigen Leistungen des Bureaus und seine zukünftigen Aufgaben unterrichten wird. ❖ — Der Schriftsteller Dr. H, e i n r i ch P u d o r ist am 23. August 1913 vom Landgericht Leipzig auf Grund des § 166 des Strafgesetzbuches zu zwei Tagen Gefängnis verurteilt worden. Die gleiche Strafe erhielt der verantwortliche Redakteur der „Deutschen Wacht", K a r l S e d l a z e k, in Berlin. Am 17. April 1613 hatte die^ „Deutsche Wacht" einen Artikel des Angeklagten, „Zum Angriff", veröffentlicht, in dem eine Eingabe an das Sächsische Kultusministerium wiedergegeben war. Darin beschuldigte er die Juden unter Auslegung ihrer Gesetze der Gehorsamsverweigerung gegen die Staatsgesetze, des Verstoßes gegen die sittliche Weltordnung und unter Bezugnahme auf den „Talmud" auch des Betruges und des Mordes an Rrchtjuden. Auf Grund dieser Ausführungen forderte er die Aufhebung al ler jüdischen Religionsgemeinschaften durch sächsisches Gesetz, Das Gericht erblickte