Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- Cöln
- Date
- 1914-01-01
- Page
- 35 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 35 neten Antrag ein, die Korobkä-Steuer, das heißt die von den Juden erhobene SchächLsteuer, aufzuheben und den Juden das S ch ä ch- Len zu verbieten, und auf gesetzgeberischem Wegs die bereits in Finnland bestehenden Bestimmungen für das Schlachten von Vieh bei den Juden einzuführen," [j Gietzen, 3. Dezember. Aach einer Mitteilung des „Gicßener Anzeigers" ist kürzlich auf dem Friedhof am Aodberg unter zahlreicher Beteiligung der Angehörigen des Kriegervereins und des Vereins der Jäger und Schützen ein jüdischer Veteran aus dem Feldzuge 1870/71, der Schneidermeister Jacob Kahn, begraben worden. Dieser ist im Alter von noch nicht 17 Iayren in das damals in Wetzlar garnisonierende achte Iägerbataillon als Freiwilliger eingetreten und hat an den Schlachten bei Gravelotte, Aancy und Orleans ehrenvoll teilgenommen. Aach der Grabrede des Provinzialrabbiners Dr. Sander widmete der Ehrenvorsitzende des Kriegervereins, Postsekretär Meyer, dem verstorbener!. Kameraden einen warm empfundenen Aachruf. -i- Karlsruhe, 15. Aovember. Der Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden die ,-Karlsruher Zeitung", veröffentlicht ,;Aeisebilder aus dem größeren Griechenland, von Eduard Engel verfaßt. Darin wird über die Juden in Saloniki berichtet: „In dieser Stadt mit 160 000 Seelen bilden etwa 70 000 Juden nahezu die Mehrheit. Sie geben ihr ein höchst eigentümliches Gepräge, denn hier ist der Jude keineswegs überwiegend der Händler, sondern zum größeren Teil der arme Teufel, dem die schwersten körperlichen Arbeiten auferliegen. Er ist der Barkenführer, der in Stnrm und Aeöel hinaus fahren muß, der Lastträger mit Bürden von 1 bis 2 Zentner, der Kutscher, auch der Maurer, der Schlosser und der Schmied. Mit dem Tage des Einzugs des siegreichen Ericchenheeres haben sie wie die Türken auch völlig gleiches Bürgerrecht gewonnen. Die Duldung der griechischen Aegierung geht so weit, daß sie den Juden ihr eigenes Familienrecht läßt wie den Türken, die in familienrechtlichen Fragen nicht unter den griechischen Gesetzen, sondern unter denen des Korans stehen. Bei d i e se r Gelegenheit sei m i t g e t e i 11, d a ß mir von allen befragte n griechischen Offizieren und Soldaten übereinstimmend berichtet wurde, die nicht wenigen jüdischen Mitglieder des griechischen Heeres hätten sich in den zweiletzten Kriegen „wundervoll" (thafmosios) geschlagen." > Schwäbisch Hall, 14. Dezember. Unter der Überschrift „D er Jude im Pfarrhause" hat sich letzthin die in Stuttgart erscheinende „Schwäbische Tageszeitung" über ein Vorkommnis in Oehringen in einer Weise geäußert, die für die Juden äußerst verletzend ist. Sin evangelischer Geistlicher in Oehringen, der in der glücklichen Lage war, sich ein eigenes Privathaus zu erbauen, das kein amtliches Pfarrhaus und für Vermietungszwecke frei ist, trug kein Bedenken, eine Wohnung an einen Juden zu vermieten, der das höchste Angebot getan hatte. In der „Schwäbischen Tageszeitung" wurde ihm dies mit bitteren Worten zum Vorwurf gemacht und dabei u. a. bemerkt: „Wer heut an dem Pfarrhaus vorübergeht, ist in der Lage zn beobachten, wie die Sarah ge b. Aosenthal in behäbiger Breite zum Fenster des Pfarrhauses spazieren guckt, und wie der gute Herr Isakleben sich behaglich in den sauberen Räumen des ehrwürdigen, dem Staate oder der Kirchengemeinde gehörigen evangelischen Pfarrhauses niedergelassen hat. Wenn das Konsistorium diese Vermietung gebilligt hat und fernerhin billigt, dann hört eben alles auf," Aus der