Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Article
- Völkischer Skandal
- Date
- 1913-12-01
- Page
- 566 (sequence 2)
- Language
- German
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566 Im deutschen Reich. gehört sich nicht, die Festteilnehmer durch der Titel einer „Festschrift" zu täuschen über denfür eine Jahrhundertfeier eigenartigen Inhalt, und es ist höchst unangebracht, in eine Feier, wie sie jetzt Leipzig begeht,' parteipolitische Streitereien hineinzutragen. Verwerfliche r is^ das Vorgehen um so mehr, als für die sogenannte „Festschrift^ auch noch ein Preis von 15 Pfennigen erhoben und mit ihr also noch ein Geschäft zu machen versucht wird. Die Festteilnehmer seien also nachdrücklich gewarnt, auf die „Festschri'.ft^ des Herrn vr. Pudor hineinzufallen." Das „Leipziger Tageblatt" erließ eine ähnliche Warnung mit der scharfen Bemerkung: „Die F e st z e i t u n g d e r A n t i s e m i t e n ist eine Sudelschrift gemeinster Art", und die „Leipziger Volkszeituug" brachte eine saftige Notiz mit der Spitzmarke: „Die antisemitischen Geschäftlhüber gehen brandschatzen." * Bereinsrmchrichten. „Ortsgruppen" — „Ortsverbände". Nach den Satzungen des Centralvereins haben die Ortsgruppen das Recht, sich in der Hauptversammlung des Centralvereins auf dessen Kosten durch Abgeordnete vertreten zu lassen. Da diese Kosten nicht ins Angemessene steigen dürfen, ist bestimmt, daß Ortsgruppen nur da zu bilden sind, wo sich 50 Mitglieder befinden. Am aber auch in kleineren Orten eine Organisation der Mitglieder zu ermöglichen, hat der Vorstand, vielfach geäußerten Wünschen der Mitglieder entsprechend, beschlossen, unter dem Namen „Ortsverband" auch kleinere Vereinigungen zuzulassen, die wie die Ortsgruppen und nach deren Satzungen arbeiten, wenn ihnen auch das Recht zur Entsendung eines Abgeordneten zur Hauptversammlung fehlt. Mögen recht viele unserer Freunde in kleinen -Städten die Bildung solcher „Ortsverbände" in Aussicht nehmen, da sie ein gedeihliches und organisiertes Arbeiten für die Ziele des Centralvereins am besten verbürgen und die Möglichkeit des Anwachsens der Mitgliederzahl zu dem für die Bildung einer vollberechtigten Ortsgruppe erforderlichen Bestände immer näher rücken. Satzungen stehen gern zur Verfügung. — Herr Dr. Guftav Witkowsky hat in Nr. 47 der Jüdischen Rundschau in einem Artikel behauptet, Herr Iuftizrat Dr. Horwitz als Vorsitzender des Centralvereins habe