Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Article
- Dresden
- Date
- 1913-12-01
- Page
- 564 (sequence 2)
- Language
- German
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564 Im deutschen Reich. Versprechen, eine gute Tat bestimmt auszuführen. Lin strenggläubiger Jude fühle das Bedürfnis, am höchsten Festtage des Jahres vor Beginn des Gottesdienstes Lippen und Herz für nicht erfüllte, in Aebereilung und heftiger Aufwallung gegebene Gelübde zu entsühnen. Dazu sei das Kol-Nidre-Gebet bestimmt. Der Staatsanwalt v. Lh reust ein hielt den Schuldbeweis für erbracht: durch die unzutreffende Kritisierung des Kol-Nidre-Gebetes sei die israelitische Religionsgemeinschaft beschimpft worden. Der Artikel verlasse den Boden sachlicher Kritik und wirke beleidigend. Der Angeklagte Meyer wurde zu einer Woche Gefängnis verurteilt. -jr Stuttgart, 21. November. Der „S chwä bische Merkur", das führende Blatt der württembergischen Nationalliöeralen, veröffentlichte am 20. Oktober einen Leitartikel „Der Kiewer Ritualmordprozeß", in dem sich folgende Auslassungen fanden: „Petersburg, 1. Okt. Am 20. März wurde in Kiew auf einem entlegenen Grundstück in einer Höhle die Leiche eines Knaben gefunden. Sie wies nicht weniger als 47 Wunden auf, die augenscheinlich mit einer spitzen, stilettartigen Waffe, vielleicht einer Ahle, zugefügt waren. Auffallend war dabei der Amstand, daß eine augenscheinlich planmäßige Verletzung der größeren Blutgefäße vorlag, so daß dem Körper noch vor Eintritt des Todes ungeheure Blutmengen entzogen waren.- Das praktische Ergebnis des Prozesses wird in jedem Fall außerordentlich bedauerlich sein. Die alte Streitfrage aber, ob Ritualmorde Vorkommen, bleibt ungelöst. Daran zweifelt natürlich kein Verständiger, daß die mosaische Religionslehre und der Talmud sie verdammen und untersagen. Aber gerade in Rußland, wo Verbrechen aus religiösem Fanatismus auch innerhalb der christlichen Bevölkerung durchaus keine Seltenheit sind — gibt es doch eine Anzahl von Sekten, die nur als verbrecherisch bezeichnet werden können und so auch im Strafgesetzbuch bezeichnet werden —, kann man, will man objektiv bleiben, nicht ohne weiteres behaupten, daß die Begehung eines Ritualmordes durch einen einzelnen fanatisierten Juden in das Bereich der Anmöglichkeit gehört. And deshalb kann man es nur als schweren Fehler bezeichnen, daß gegenwärtig die Hebräer ganz Europas sich in unzähligen Resolutionen für Beilis einsetzen und die Möglichkeit eines Ritualmordes ..." Der Artikel erregte begreiflicherweise einen Sturm der Entrüstung unter den jüdischen Lesern, und die Redaktion sah sich veranläßt, in der Nummer vom 5. November einen Rechtfertigungsversuch vorzunehmen. 14 Tgae hat der „Merkur" gebraucht, um seine Ansicht zu korrigieren, und dabei schweigt er sich in seiner Berichtigung darüber aus, daß er in seinem Artikel glattweg behauptet hat, dem Körper seien vor Eintritt des Todes ungeheure Blutmengen entzogen worden. Diese neueste Leistung des Merkur entspricht der Schächtfehde, die er sich schon vor Jahren geleistet hat; auch damals war eine Berichtigung nur sehr spät und unvollkommen zu erlangen. C? präg, 13. November. Der „Bohemia" wird aus Wien berichtet, der Abg. Breiter habe im österreichischen Abgeordnetenhause darauf verwiesen, daß im Kaiser Franz Ioseph-Spitale, dem Spitale, dem eine aus einer jüdischen Millionenstiftung errichtete Kinderabteilung beigegeben sei, der Antisemitismus so weit gehe, daß sich getrennte Speisezimmer für Aerzte darin befinden, ein arisches und ein jüdisches. Im Spitale existiere ferner ein Tennisplatz mit einer separaten Stundeneinteilung für jüdische und nichtjüdische Aerzte,