Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- H. L., Berlin
- Date
- 1913-11-01
- Page
- 512 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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512 Im deutschen Reich. Briefkasten. H. £., Berlin. Ihre Mitteilung, daß die M a g g i ° 6> c f c 11 schaft mit beschrankter Haftung grundsätzlich keine Juden anstelle, muß auf Irrtum beruhen, denn unsere Erkundigungen haben diese Behauptung in keiner Werse bestätigt. Wir haben uns deshalb direkt an die Firma gewandt, die auf unsere Allfrage am 22. September dieses Jahres darauf folgendes erwiderte: „Aus naheliegenden Gründen spielen politische Ansichten sowie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Konfession in unserem Hause keinerlei Rolle. So haben wir auch nicht das Geschäftsprinzip, kein jüdisches Personal anzustellen. Wir und unsere Schwestergescllschafteu hatten schon früher und haben <m& zurzeit jüdische Beamte. Daß wir die Kundschaft der israelitischen Hausfrauen hoch einschätzen, bedarf wohl keiner besonderen Bestätigung. Es ist uns ein Vergnügen, Ihnen diese Erklärungen abgeben zu Können, und wir empfehlen uns Ihnen mit vorzüglicher Hochachtung gez. Maggi Gesellschaft mit beschrankter Haftung, gez. Wendlandt. gez. pp. Lorenz. * G. LN., Berlin. Wie das Lehrliugsheiru Pankow, für das sich unser Verein seit Jahren interessiert, verdient auch die Tätigkeit der „Gesellschaft zur Verbreitung des Handwerks und des Ackerbaues unter den Juden im preußischen Staate" die Anerkennung, daß dieses Streben geeignet ist, die jüdische Jugend vonr Kleinhandel fernzuhalten und sachgemäß dazu zu erziehen, sich mehr und mehr den Berufen zuzuwenden, die ihr durch das Edikt vom Jahre .1812 erschlossen wurden. Es sind in den verschiedensten Handwerken jetzt Juden als Meister tätig und liefern den Beweis, daß weder der Charakter noch die Religion des Juden ihn hindert, ein tüchtiger Handwerksmann zu werden. Wo materielle Hilfe nötig ist, wird den Zöglingen vollständige Kleidung und Handwerkszeug geliefert» der Besuch der Fachschulen, und bei vorhandenen-Fähigkeiten weitere Ansbildung in technischen Lehranstalten ermöglicht. Gelernten jüdischen Handwerkern gewährt die Gesellschaft aus Stiftungen zur Anschaffung von Maschinen bare Darlehne und bewahrt sich so als eine nützliche und die antisentitische Vorurteile durch die Tat widerlegende soziale Institution.