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Im deutschen Reich · 1913-09-01 · Heft 9 (September 1913) · p. 415

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 9 (September 1913)
Article
Konstanz
Date
1913-09-01
Page
415 (sequence 2)
Language
German
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V e r ei ns na ch r i ch t e n. 415 Wir wünschen und hoffen, daß hier wie bisher auch fürderhin sile jüdischen Probleme u n gehemmt und 'frei nach dem Grundatz erörtert werden können: Ächtung vor den Ansichten anderer; wem das Seine! — Für einen jüngeren jüdischen Arzt bietet sich in einer Stadt oon ca. 15 000 Einwohnern eine günstige Gelegenheit zur Nieder- -assung. Näheres im Bureau des Ceutralvereins. BereiRsmachrichLLn. — Wir haben verschiedentlich daraus hingewiesen, daß es oei den immer mehr wachsenden Aufgaben unseres Vereins dringend erforderlich und wünschenswert wäre, wenn unser Verein von den Mitgliedern auch in ihren Testamenten und ietzwilligen Verfügungen mit Geldsummen bedacht würde. Auf verschiedene Anfragen, in welcher Weise eine solche Zuwendung am besten rechtsgültig erfolgen könne, erwidern wir, daß ein solches Vermächtnis entweder selbständig gemacht oder aber als eine besondere Bestimmung in ein Testament aufgenommen werden kann, und zwar in der für Testamente allgemein vorgeschriebenen Form. Hiernach genügt es, daß der Erblasser, wenn er seine Erklärungen nicht vor Gericht oder einem Notar ab geben will, seinen letzten Willen in allen Teilen eigenhändig niederschreibt, unter den Text die Ortsangabe und das Datum und alsdann seinen eigenen Vor- und Zunamen setzt. In kürzester Form würde demnach ein solches Vermächtnis folgendermaßen lauten: Letzt willige Verfügung : Hierdurch vermache ich dem jeweiligen ersten Vorsitzenden des Eentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin für Vereinszwecke steuerfrei ein Kapital von. Mark (in Worten .. Mark), zahlbar innerhalb . Monaten nach meinem Tode. (Ort und Tag der Errichtung.) (Volle Namens mit er) chrift.) — In zionistischen Versammlungen ist von Rednern behauptet worden, in der Angelegenheit der bekannten Resolution gegen einen Teil der Zionisten habe eine erhebliche Meinungsverschiedenheit zwischen dem ersten Vorsitzenden, Herrn Iustizrat Dr. Horwitz, und dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Geheimen Iustizrat Dr. Fuchs, geherrscht. - Wir \telkn fest, daß ble\e "Behauptung durchaus unwahr ist und daß die von der Hauptversammlung des Centralvereins angenommene Resolution im vollen Einverständnis beider Herren Vorsitzenden der Hauptversammlung vorgelegt und ihrem gesamten Inhalt nach, von ihnen in gleicher Weise als unbedingt erforderlich und billigenswert erachtet wurde.

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