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Im deutschen Reich · 1913-07-01 · Heft 8 (Juli 1913) · p. 368

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 8 (Juli 1913)
Article
Bad Soden am Taunus
Date
1913-07-01
Page
368 (sequence 2)
Language
German
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368 Im deutschen Reich. Sodens durch Aufnahme von antisemitischen Hehaposteln stören. In Soden lebten Juden und Christen in gegenseitiger Achtung. Aach dieser Feststellung, die den einmütigen Beifall der Versammlung fand, widerlegte Herr vr. Rothschild Satz für Satz die Henningsenschen Ausführungen: Warenhäuser, SchächLfrage, Dreyfußaffäre, Güterschlächter, Sombart, Avenarius, Goldstein, Iungtürken. Ballin. Befreiungskriege, russische Studenten, Lloyd George, Futtermittel- Zölle, Milliardäre, Zionisten. Als aber der Soden er Arzt auf den von Henningsen behaupteten Mangel an Mut der Juden zu sprechen kam und auf den jüdischen Feldzugsteilnehmer Scheuer verwies, der seinerzeit ordensgeschmückt von Weißenburg, Wörth, Sedan und Paris nach Soden heimkehrte, jetzt an der Versammlung als Kronzeuge gegen die Henningsenschen Anwürfe teilnahm, erhob sich nichtendenwollender Jubel. „Julius Scheuer hat mit dem Bajonett in der Hand mehr für das deutsche Vaterland getan, als Herr Henningsen mit Brille und Feder je leisten wird!" Dieser Ausspruch des Herrn Dr. Rothschild gab den Antisemiten den Rest. Niemand wollte mehr etwas hören! Die Herren Laaß und Henningsen, die zuletzt mit dem Einberufer der Versammlung und fünf von auswärts mitgebrachten Herren allein blieben, werden die Niederlage in Soden noch lange in Erinnerung behalten. )( Wiesbaden, 1. Juli. Ein Ahrmacher, der mit der Firma Rudolf Flume in Berlin, Veuthstraße 19, in Streitigkeiten geraten wir, hatte die Wahrnehmung seiner Rechte den hiesigen Rechtsanwälten S. & L. übertragen. Letzterer teilte dies der Firma Flume mit der Bemerkung mit, daß sein Klient einen von ihr erhaltenen Brief für überaus unhöflich und beleidigend halte. Der Brief kam mit einem Anschreiben zurück, in dem gesagt war: „Im übrigen verbitte ich mir die Kritisierung meines Briefes an den pp. Lehmann, da dies zu Ihren Funktionen nicht gehört." Herr R.-A. L. erwiderte: „In Sachen Lehmann bestätige ich Ihnen verbindlichst dankend den Eingang Ihres liebenswürdigen Schreibens, dessen Ton und Inhalt ungefähr dem entsprach, was Ihre bisherige Korrespondenz erwarten ließ. Ihre freundliche Belehrung über den Amfang unserer Funktionen haben wir ad notam genommen und werden sie strengstens beherzigen." Diesen Brief erhielt Herr R.-A. L. zerrissen zurück; vor dem Zerreißen war mit Rotstift auf den Brief gschrieben: -„Einem Juden nehme ich nichts übel!" Es wurde nun Beleidigungsklage gegen den Prokuristen der Firma Flume, Herrn Reinhold Z a che r aus Berlin-Süden de, erhoben, der in der stattgehabten Verhandlung von dem hiesigen König!. Schöffengericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Mark, oder zu 20 Tagen Gefängnis, sowie zur Tragung der Kosten verurteilt wurde. Der Angabe des Angeklagten, er habe den Brief im Aerger mit dem Rotstiftvermerk versehen, dann aber zerrissen, die Absendung sei aber nur durch einen Zufall erfolgt, wurde kein Glauben beigemessen, und nur mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte bisher noch unbestraft war, von Gefängnisstrafe abgesehen. x Worms, 1. Juli. In dem im vorigen Jahre erschienenen Verwaltungs-Rechnungsbericht des Großherzoglichen Oberbürgermeisters der Stadt Worms wurde die Ansprache veröffentlicht, durch welche der Oberbürgermeister seinerzeit den neuen israelitischen Friedhof in feierlicher Weise namens der Stadt der dortigen israelitischen Gemeinde überwiesen hat. Es heißt darin wörtlich: „900 Jahre lang ist der alte Friedhof der Begräbnisplatz

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