Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 7 (Juni 1913)
- Article
- Der Talmud und sein Recht [Rezension]
- Date
- 1913-06-01
- Page
- 333 (sequence 2)
- Language
- German
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Antisemitische Erholungsorte usw. den Rabbinern mehr oder weniger in Geltung stehen. Dauernd aber behält es seine große Bedeutung als ein Denkmal des Judentums und als eine merkwürdige Schöpfung des Rechts. Bilder aus dem Gebiete dieser Jurisprudenz gibt M. A. Rapaport in seinem Buche: „Der Talmud und sein Rechts Er faßt unter diesem Titel fünf größere Aufsätze zusammen, die er vor zehn und mehr Jahren in der „Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft" veröffentlicht hat. Eine Einleitung „Allgemeines" gibt eine Anschauung vom Wesen und der Entstehung des Talmud, von der Quelle des jüdischen Religionsgesetzes und damit auch des jüdischen Rechts, von den Grundsätzen, nach denen im Talmud die Halacha, die endgültige Norm, aus den strittigen Meinungen gefunden wird. Die beiden folgenden Aufsätze zeichnen den Grundriß des Erbrechts; Rapaport entwickelt zunächst die „Grundsätze des Intestaterbrechts" und stellt in dem Abschnitt „Schenkungen Inter vivos und mortis causa" die Formen dar, in denen nach jüdischem Gesetz Schenkungen von Todes wegen stattsinden können. Die Kapitel „Formen der Obligation" und „Obligationen aus einer unerlaubten Handlung" erörtern wichtige Fragen aus dem Recht der Forderungen. Rapaport gibt also nicht ein vollständiges System, wie es etwa die Lehrbücher der Pandekten vom römischen Recht entwerfen, wohl aber ausgewählte Proben eines solchen. Es ist bei dem heutigen Stand der Forschung außerordentlich schwierig, vielleicht unmöglich, ein Gesamtbild des rabbinischen Rechts zu liefern, aber auch eine Teilarbeit, wie die Rapaports, muß mit Dank aufgenommen werden. E. Redaktionsschluß dieser Rümmer 28. Mai 1913. Verantwortlich für die'Redaktion und Verlag: Alphon se Levy, Berlin. Alleinige Inseratencrnnahme: Bennigson & Ehrlich, Verlag für Handel und Industrie, Berlin W 57. Druck: Paß & Garleb Gm. b. H. Berlin W 57. I. Erholungsorte bzw. Hotels und Pensionen, die antisemitischen Charakter haben. Arendsee (Villa „Lubeca" u. „Waldhaus"). Banstn (In dem offiziellen Prospekt dieses Ostseebades werden 27 Villen, Penfionen und Logierhäuser aufgeführt, die nur christliche Badegäste aufnehmen). Berchtesgaden (Villa „Minerva"). Binz (Haus Gaebel, Quistsana; Hot. Potenberq; Rest. Imperial, Bes Staub). Borkam. Brannlage (O.-Harz). Die frühere antisem. Notiz in dem Prospekt erscheint jetzt in der Fassung: „B wird fast ausschließlich von Kurgästen christl. Glaubens besucht". Nur dem Besitzer der „Villa Germania" sind jüd. Gäste willkommen. Brunshaupten i. M. (Hot. Waldschlößchen). Clausthal (Hotel u. Pens. Voigtslust). Cuxhaven (Seepavillon, Bes Piller). Einöd b. Friesen in Obersteiermark. Frankfurt a. M. (Bahnhofs - Hotel, Köln. Hof, Besitzer Laaß). Gehlberger Muhle - ü. Oberhof. Georgenthal i. Thür. (Villa „Daheim", O lientalfrei es Pensionshaus). Söhren. Grotz--Tabarz i. Thür. Hahnenklee i. Harz (Pens. Burgfriede,Villa Bocksberg, Villa Maria in Bockswiese). Harzburg (Villa Winterberg, Nordhäuserstr) Hasserode b. Wernigerode (Kurhaus Di-. Kurbel). Aeiligenhafen. serzberg a. Harz. Fuist. Karlsbad (Elisabethh.,