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Im deutschen Reich · 1913-06-01 · Heft 7 (Juni 1913) · p. 332

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 7 (Juni 1913)
Article
G. A., Berlin
Date
1913-06-01
Page
332 (sequence 2)
Language
German
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332 Im deutschen Reich. tatsächlichen Verhältnissen also in der „Jüdischen Ruudschan" gestanden hat. In Wirklichkeit hat die Gründung der Ortsgruppe Ln G n e s e n stattgefunden. £. T. u. A. S. M.-Berlin. Die Buchstaben „ev.", die auf Seite 641 im Berliner Telephonadreßbuch hinter Levy, Gotthilf stehen, bedeuten nicht etwa, wie außer Ihnen schon viele gedacht haben, eine Abkürzung des Wortes „evangelisch". Herr Gotthilf Levy, der unserm Verein seit seiner Gründung als Mitglied angehört, hat uns mitgeteilt, daß ohne sein Verschulden durch ein Versehen der Oberpostdirektion die irreführende Bemerkung in das Telephonbuch gekommen ist. Er hat nämlich bei der Aufgabe der Telephonadresse beantragt, die Worte „eventuell in Firma Meyer Levy jr." zu setzen und das Wörtchen „eventuell" wurde mit „ev." abgekürzt. Danach war der Fall wohl nicht dazu angetan, ohne Nachprüfung zum Anlaß von hundert brieflichen und telephonischen Schmähungen zu werden, wie sie Herrn Levy seit Veröffentlichung der Notiz „Konfessionsprotzen" in der „Welt am Montags von unseren Glaubensgenossen hat erdulden müssen. A. K♦, Charlottenburg. Gegen die von Ihnen gerügte Geschmacklosigkeit in „Nagels Lustiger Welt" kann man sich dadurch schützen, daß man dieses Blatt nicht durch Abonnieren oder.Kauf unterstützt. X. Y.. Frankfurt a. Die von Ihnen eingesandte Todesanzeige gibt zu denken, aber weniger uns, als den Eltern, die durch das Mittel der Taufe ihren Kindern die Wege ebnen wollen. Der verstorbene L u d w i g M a h e r war Jude. Die Söhne, Herren Amtsgerichtsrat Dr. Ernst Mayer und Privatdozent Dr. Fritz Mayer, die Christen sind, setzen der Anzeige hinzu: „Teilnahme an der Bestattung, Blumenspenden und Trauerbesuche dankend verbeten." _ L. St, Frankfurt a. M. Gegen eine Belästigung durch Missionare auf der Eisenbahn läßt sich leider nichts tun. .Bei solchen Bekehrungsversuchen ist nur sofortige Selbsthilfe am Platze, sachliche Widerlegung oder kurze Abweisung jedes Bekehrungsversuches. * Bücherschau. Der Talmud und sein Aecht. Von Dr. Mordche W. Rapaport. Mit einem Geleitwort von Geheim. Iustizrat Dr. Josef Köhler, o. u. Professor in Berlin. Zweite Auflage des Sonderabdruckes aus der Zeitschrift für vergleichende RechLswissenschaft. Vd. XIV, XV nnd XVI. Berlin 1912. Verlag von Louis Lamm. Preis 6 M., geb. 7 M. Ein wenig gekannter Zweig am Baume unserer Religion ist das jüdische Recht. In der Bibel, in der Mischna, im Talmud, in den späteren Kodifikationen, namentlich im Choschen Mischpat, dem vierten Teil des Schulchan Aruch, hat es seinen Ausdruck gefunden. Bis in die Neuzeit war es überall in Kraft, wo Juden wohnten, spater ist, schon seit langem, an die Stelle des Choschen Mischpat das Landesrecht getreten, und das jüdische Zivilgesetz hat seine Bedeutung für die Praxis in Westeuropa überall verloren. Im Osten mag es wohl auch heute noch im schiedsgerichtlichen Verfahren vor

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