Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 7 (Juni 1913)
- Article
- Lobsens
- Date
- 1913-06-01
- Page
- 322 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316829-2316835--23688-2347423- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
322 Im deutschen Reich. lich einmal mit Tätlichkeiten gegen die Inden vorzugehen". Eine Anzahl von Häusern der angesehenen jüdischen Bürger wurden mit Blut bespritzt. Es fanden Zusammenrottungen statt, bei welchen in der schmählichsten Weise gegen die Juden geschimpft und gehetzt wurde. Wenn Anheil verhütet wurde, ist dies in erheblichem Maße dem energischen Eingreifen unseres Vereins zu verdanken, der den Fall von Anfang an mit größter Aufmerksamkeit verfolgte und rechtzeitig einen Vertreter nach Lobsens entsandte, der mit Anterstützung unseres dortigen Vertrauensmannes, des Herrn Pinkus, und unseres Landesverbandes für die Provinz Posen eine erfolgreiche Tätigkeit entfaltete. Die Behörden wurden veranlaßt, wirksame Vorkehrungen zum Schutze unserer Glaubensgenossen zu treffen. Die Geistlichkeit klärte die Menge über den Irrwahn auf, so daß gegenwärtig jede Gefahr als beseitigt gelten kann. F. Leipzig, 2. Juni. Das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel brachte am 16. Mai folgende Anzeige von F. Mosers Buch- und Kunsthandlung in Bozen: Für Bozen, eine der schönsten Städte des deutschen Südens, suchen wir, möglichst zum 1. Juni, ev. auch später einen Volontär. Intensive eigenartige Ausbildung unter permanenter persönlicher Anleitung schafft ein berufliches Wissen und Können, dem der Erfolg im Weiterkommen nicht fehlt. Angenehme Arbeitszeit, Sonn- und Feiertags frei, Arlaub, gute Behandlung, keinerlei Aeberarbeit oder Überanstrengung. Salär gleich. Süddeutsche vder Deutsch-Oesterreicher erwünscht. C h r i st e n u n d Germanen Bedingung. Bozen, Waltherplatz. F. Mosers Buch- und Kunsthandlung. Wir hoffen, im Sinn der Firma Moser zu handeln, wenn wir den jüdischen Besuchern Bozens empfehlen, ihren Bücher- und Kartenbedarf da zu decken, wo man sie weniger ungern sieht. % Augsburg, 1. Juni. Vor einigen Wochen wurde an das Landgericht in Memmingen ein anerkannt tüchtiger Jurist versetzt, der aus einer tadellosen jüdischen Familiestammend infolge seiner richterlichen Stellung und seiner Persönlichkeit veranlaßt wurde, sich zur Aufnahme in den V e r e i n „H a r m o n i e" Vorschlägen zu lassen, der für die Beamtenwelt und für die anderen gebildeten Bürgerkreise den ausschließlichen Mittelpunkt des geselligen Lebens in Memmingen bildet. Trotzdem sich einflußreiche Herren für seine Aufnahme verwendeten, wurde diese in geheimer Abstimmung abgelehnt, und zwar, worüber bei den tadellosen persönlichen Verhältnissen des Vorgeschlagenen bei niemandem ein Zweifel besteht, ausschließlich wegen seiner Zugehörigkeit zum Judentum. Es wird allgemein angenommen, daß dieser Mißerfolg, der bei dem großen Teil der älteren, vorurteilslosen Mitglieder peinliche Entrüstung auslöste, auf Betreiben der jüngeren Elemente der Gesellschaft zurückzuführen sei. Es wurde aber auch versucht, das bedauer st d e Vorkommnis mit dem freien SelbstbesiimmungsrechL über die Aufnahme von Mitgliedern abtun zu wollen. Es muß zugegeben werden, daß ein geselliger Verein gewiß das Recht hat, sich seine Mitglieder nach Belieben zu wählen. Jedenfalls aber wirft es auf die Anbefangenheit der Beamten, die einem solchen Verein angehören und Juden nur ihres Glaubens wegen ausschließen, und den Sinn dieser Beamten für hie Pflicht der