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Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 269

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1913-05-01
Page
269 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 269 Jahren weit mehr im Werte gestiegen sind als irgendwelche Börsenpapiere, die übrigens durchaus nicht nur, und wohl nicht einmal vorwiegend, in jüdischem Besitze sind. Line nur dreiprozentige Verzinsung der Scholle wird auch nur dort Vorkommen, wo die Scholle keine vererbte, sondern eine neuerdings erkaufte und weit über den wirklichen Wert bezahlte ist. A Hannover, 13. April. Auf dem N o r d w e st d e u t s ch e n Glaserverbandstag in Oldenburg brachte bei der Abendtafel ein Oldenburger Glasermeister ein Hoch auf den Vorstand aus, den er als echt deutsch bezeichnete; er kam aber dann auf die Mittelstandsvereinigung zu sprechen und feierte Theodor Fritsch als deren Begründer, wobei seine Rede mehr und mehr eine antisemitische Wendung nahm. Herr Glasermeister P h. Goldmann in Hannover, welcher dem Vorstand des Glaserverbandes angehört, meldete sich zum Wort und erklärte, er bekenne sich stolz zu dem hier angegriffenen Judentum, das die Ideale eines edlen Menschentums unzählige Jahre, trotz aller Anfeindungen, in die Menschheit hineingetragen habe. Der Vorredner scheine nicht zu wissen, daß Deutschsein gleichbedeutend sein müsse mit Treue, Güte und Kampfbereitschaft für Freiheit, Wahrheit und Recht. Diese Ausführungen wurden mit allgemeinem Beifall ausgenommen; auch die Entschuldigung des Vorredners widerlegte Herr Glasermeister Goldmann in mannhafter Weise. Loblenz, 20. April. Unter der Flagge „Fahrende Geselle tt" sucht eine Unterabteilung des DeutschnaLionalen Handlungsgehilsen-Verbandes in Hamburg junge Kaufleute nicht nur in Hamburg, sondern auch in andern Orten, u. a. auch in Eoblenz, für den Handlungsgehilfen-Verband zu werben. Der Verband zieht die jungen Kaufleute dadurch in feinen Bann, ohne daß die Zugehörigkeit der Abteilung „Fahrende Gesellen" zur Organisation des Verbandes auffällt, wenn sie auch nicht gerade direkt verleugnet wird. Metz, 1. April. Der frühere Leutnant Erb vom 134. Inf.- Regt., der wegen Betrugs vor zwei Jahren zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis sowie zur Ausstoßung aus dem Heere verurteilt worden war, wurde vor einigen Tagen von der hiesigen Strafkammer wegen Verleitung zum Meineid in sieben Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis und zehn Jahren Ehrverlust verurteilt. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß Erb auch schon als Knabe von vierzehn Jahren wegen Einbruchsdiebstahl mit zwei Monaten Gefängnis bestraft wurde und später nur mit Hilfe eines von ihm gefälschten Abiturientenzeugnisses und einer falschen Angabe des Berufes seines Vaters Offizier geworden ist. Der Fall berechtigt fast zu der Annahme, daß, wenn es sich nicht um Juden

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