Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 254

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
Antrag des Landesverbandes Hessen-Nassau auf Satzungsänderung
Date
1913-05-01
Page
254 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316829-2316834-2347164--23560-2347294
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

254 Im deutschen Reich. für die Häufige Beschickung des Delegiertentages geopfert würden, dazu verwandt würden, um möglichst vielen Teilnehmern aus allen Schichten der Bevölkerung den Besuch der engeren Versammlung zu ermöglichen. Dann erst würde das Interesse der weitesten Kreise wach gerufen, und dann erst würden vor allem auch die Frauen für die Ideen des Centralvereins gewonnen werden. Herr Rechtsanwalt Or. Herzfeld, Essen, widerspricht diesem Antrag und weist darauf hin, daß der Delegiert entag durchaus keine Parade darstelle, sondern im Gegenteil das wichtigste gesetzgebende Organ des Vereins bilde, das unbedingt alle zwei.Jahre zusammen- Lreten müsse. Der Vorschlag, den Delegierten zur Tagung der Landesverbände die Reisekosten zu vergüten, habe viel für sich, aber die finanzielle Lage des Vereins sei gegenwärtig nicht derartig günstig, daß man eine größere Summe für diesen Zweck bereitstellen könne, zumal noch gar keine Klarheit darüber herrsche, welche Ausgabe eigentlich erforderlich sei. Denn die Entwicklung der Landesverbände sei noch im Flusse. Ein abschließendes Anteil wäre noch gar nicht möglich. Er bittet um Ablehnung des Antrages, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Tagungen des Landesausschusses in Rheinland trotz des Fehlens der Diäten bisher immer glänzend besucht gewesen seien. Herr Rechtsanwalt Or. Geiger, Frankfurt a. M., teilt die Bedenken des Herrn Vorredners namentlich in der Hinsicht, daß gegenwärtig die finanzielle Tragweite, die der Verein durch Annahme des Antrages Fürth auf sich laden würde, noch gar nicht abzusehen sei, wünscht aber trotzdem, daß der Antrag nicht unter den Tisch falle. Den zum Schluß geltend gemachten Einwand, daß die Tagungen der Landesverbände auch ohne Gewährung der Reisekosten gut besucht seien, hält er nicht für stichhaltig. In Hessen- Aassau seien die Eisenbahnverbindungen ungünstig. Die Leute müßten häufig in Frankfurt übernachten, verlören viel Zeit, und ihre finanziellen Verhältnisse seien nicht derartig, daß man ihnen so große Ausgaben zumuten könnte. Deshalb fordere er wenigstens das Fahrgeld dritter Klasse und bittet, falls der von Frau Fürth gestellte Antrag abgelehnt werden sollte, um Annahme folgender Resolution: -! l Hi „Die Hauptversammlung, ersucht den Vorstand, bei der nächsten Hauptversammlung eine Satzungsänderung nach der Richtung zu beantragen, daß eventuell durch seltenere Einberufung der Hauptversammlung die Mittel zur Gewährung der Reisekosten dritter Klasse für die Delegierten zu den Landesverbandsversammlungen frei werden/ Nachdem noch Herr vr. Jos. L e w h, F r e i b u r g, dem Vorschlag, die Hauptversammlung nur alle vier Jahre einzuberufen. Widersprochen und bei dieser Gelegenheit einen dringenden Apell an die Versammlung gerichtet hatte, unter den Mitgliedern des Vereins dahin wirken zu wollen, daß dem Centralverein ähnlich, wie es an anderen Orten geschieht, von seiten der Mitglieder durch Vermächtnisse und Legate größere Beiträge zugewandt werden, kam es zur Abstimmung. Der Antrag Fürth wurd e ab gelehnt, die Resolution Geiger angenommen. Hierauf Wird der Geschäftsordnungsantrag gestellt, Punkt 6 der Tagesordnung vorwegzunehmen. Herr. Iustizrat Horwitz bat um Zurückziehung dieses Eintrages, da die folgenden Punkte nur Formalitäten betreffen, die in kürzester Zeit erledigt würden. Der Antrag wurde zurückgezogen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.