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Im deutschen Reich · 1913-03-01 · Heft 3 (März 1913) · p. 131

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 3 (März 1913)
Article
Gleiwitz
Date
1913-03-01
Page
131 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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V ereinsnachrichten. 131 Schneidermeister Max Lustig; die anderen Vorstandsmitglieder sind Handwerksgesellen, Klempner, Schlosser, Bäcker, Elektriker, Installateure. A Dresden, 6. Februar. Die Redakteure der antisemitischen „Deutschen Wacht" und der „Landeszeitung", Sedlatzek und Meyer, waren von dem hiesigen Schöffengericht wegen Beleidigung des Stadtverordneten, Rechtsanwalt Johannes Lehmann, zu 30 M. bzw. 100 M. Geldstrafe verurteilt worden. Beide Redakteure hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Der Vorsitzende des Landgerichts legte ihnen nahe, ihre Berufungen zurückzuziehen, da die Strafen doch im Verhältnis zu den Beleidigungen recht milde seien. Redakteur Meyer zog die Berufung zurück, Redakteur Sedlatzek beschränkte die seine nur auf die Strafhöhe. Seine Berufung wurde aber verworfen und er hat nun dem Nebenkläger auch noch sämtliche Kosten der Berufungsinstanz zu erstatten. weinrar, 2. Februar. Vor dem hiesigen Schöffengericht hatten sich am 22. Januar der Inhaber der Hofbuchdruckerei in Weimar, Dietsch und der Major a. D. v. Wittenberg wegen unwahrer Angaben über den Verlag des historisch-genealogischen Taschenbuches „Semigotha" zu verantworten. Als infolge mehrerer Hundert eingegangener Beschwerden ein gerichtliches Verfahren gegen den Verleger des antisemitischen Werkes erfolgte, stellte sich heraus, daß als alleiniger Inhaber des stolz klingenden „Kyffhäuserverlags", in dem der „Semigotha" erscheint, der Hausdiener Reiche der Hofbuchdruckerei Dietsch und Brückner in Weimar eingetragen war, dem dafür eine monatliche Entschädigung von 3 bis 10 Mark zugesichert war. In der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, daß der Druckauftraggeber Major a. D. v. Wittenberg in München, der Hausdiener der Buchdruckerei aber nur eine vorgeschobene Person ist. v. Wittenberg wurde nach § 18 des Strafgesetzbuchs zu 100 Mark Geldstrafe und der Buchdruckereibesitzer Dietsch nach § 19 zu 40 Mark Strafe verurteilt. — Unterdessen rührt die „Staatsbürger-Zeitung" die Reklametrommel für die neu erscheinende verbesserte Auflage des „Semigotha, historisch-genealogisches Taschenbuch des gesamten Adels jüdischen Ursprungs". Bereinsnachrichten. Der Gesamt vor st and des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens richtet an die Mitglieder des Vereins, insbe -r

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