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Im deutschen Reich · 1913-02-01 · Heft 2 (Februar 1913) · p. 90

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 2 (Februar 1913)
Article
N. W., Berlin
Date
1913-02-01
Page
90 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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-0 Im deutschen Reich. Briefkasten. A. rp., Berlin. Die Ausführungen Ln dem von dem Rechtsanwalt Ernst Böttger-Buttftaedt veröffentlichten Artikel: „Gibt es eine jüdische Religionsgesellschaft?" sind solcher Art, daß wir es als gänzlich zwecklos betrachten, auf die sachliche Seite des Artikels zurzeit einzugehen. Dagegen glauben wir die darin enthaltene Aufwärmung des längst verbrauchten Mittels, unsere Abwehrtätigkeit als ein „Denunziantentum in Reinkultur" herabzuwürdigen, nicht unbeachtet lassen zu dürfen, weil bei dem Beginn unserer Tätigkeit eine ähnliche Verkennung unserer Arbeit auf besonders feinfühlige Naturen hemmend eingewirkt hat. Wenn auch seitdenr langst erwiesen ist, daß unsere Rotwehr geboten und kein Delatorentnm ist, wiederholen wir an dieser Stelle, was Herr Geb. Iustizrat i)r. Eugen Fuchs im Jahre 1894 in dem von ihm veröffentlichten ersten Bericht unserer Rechtsschuhkommission in überzeugender Weise auf solche Vorwürfe geantwortet hat: „Wenn die Antisemiten als ihr Recht prätendieren, unsere Ehre, unsere Religion, unser Empfinden zu beschimpfen, sollen wir dann, mir um nicht als Denunzianten zu gelten, die Pflicht haben, uns das gefallen zu lassen? Richt denjenigen hat man in Rom „Calumniator" genannt, der sich seiner haut gewehrt und der für die ihm zugefügten Kränkungen im Wege Rechtens Sühne verlangt hat sondern denjenigen, der unberufen und grundlos Fremder Meinungen, Reden und handeln vor die Gerichte gezogen hat. Wann haben wir uns um der Antisemiten Tun und Treiben gekümmert, soweit es die Juden ungestört laßt? Rur wenn sie uns als Juden verleumden, verletzen und beschimpfen, werden wir die Straftat mit dem Strafantrage und der Strafanzeige zur Sühne bringen, wie dies unser gutes staatsbürgerliches Recht und im Interesse der Selbsterhaltung unsere Pflicht ist." — Herr Böttgcr in Buttstädt würde, wenn jemand ihn durchgeprügelt oder schwer beschimpft hätte, sicher kein Bedenken tragen, wegen Mißhandlung oder Lhrabschneiderei Strafanzeige zu erstatten, es sich aber sehr verbitten, wenn man ihn deshalb einen Denunzianten nennen wollte. Run wir verbitten uns solches auch und werden jetzt und künftig, unbeirrt von seinen „Reinkulturs- Studien, wie bisher nur Strafanzeige stellen gegen diejenigen, die unsere Religion und unsere Ehre verunglimpfen; wir werden es nach wie vor als unsere Pflicht betrachten, ehrvergessene Ehrabschneider den. Gerichten zu überliefern. E. B., Berlin. Sie fragen, wer Fritz Pieske in Eharlottenburg, Friedbergstraße 26, IV, ist? Wir kennen ihn auch nicht. Aus seinen Zirkularen geht aber hervor, daß er ein Genie ersten Ranges ist, denn er will, daß am Heeres-Etat so »iel gespart wird, daß die „Preß- und Telegraphen-Organe,

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