Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1913)
- Article
- Oldenburg
- Date
- 1913-02-01
- Page
- 79 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Vcreinsnachrichten. 79 mittel gegen die Juden ausgenüht werden. Redner gab zum Schluß seiner Freude darüber Ausdruck, daß hier in Oldenburg derartige Störungen des friedlichen Zusammenlebens der Religionsgemeinschaften zu den Seltenheiten gehörten. Man kann hinzufügen, daß das z. X auf eigenem Verdienst beruht. Wenn das Judentum allenthalben solche Vertreter stellte, in dieser Hinsicht vorbildlich auch für die andern, dann würde manchem Winfrieden vorgebeugt." * Vereinsnachrichten. — Im Januar-Heft 1912 unserer Zeitschrift hatten wir von dem Fehlspruch berichtet, dem im Jahre 1892 zwei junge Kaufleute I. C. und E. S.> beide jüdischen Glaubens, vor dem Schwurgericht zu Brieg zum Opfer gefallen waren. In den Tagen, tu denen wir diesen Bericht fertigstellten, wurden die ins (Staden geratenen Verhandlungen mit dem Vertreter des I. C. wieder ausgenommen; unmittelbar darauf erklärte E. S., sich dem Wiederaufnahmeverfahren anschließen zu wollen, und erteilte unserem Vertreter in Breslau, Herrn Iustizrat Hirschberg, Vollmacht. Einige Zeit später dehnte I. C. die dem Breslauer Anwalt ausgestellte Vollmacht auf unseren Vertreter aus; daneben wurden uns von privater Seite Mittel zur Verfügung gestellt unter der Auflage, daß außer den bis dahin beauftragten Anwälten auch Iustizrat Br. Sello-Verlin als Verteidiger be^ stellt werde. Diesem Verlangen konnten wir um so bereitwilliger entsprechen, als unser Breslauer Vertreter sich von vornherein die Ermächtigung hatte erteilen lassen, seine Vollmacht auch noch auf einen anderen Verteidiger auszudehnen. Herr Iustizrat I)r. Seiko wurde von unserer Centrale wie von Breslau aus informiert, und auf Grund eines bis in die neueste Zeit reichenden Auszugs aus den Gerichtsakten wurden die Aussichten eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowohl in einem ausführlichen Briefwechsel zwischen Herrn Br. Sello einerseits und uns und Breslau andererseits, als auch in mündlicher Rücksprache zwischen Herrn Iustizrat I)r. Sello und unserem Syndikus zum Gegenstand eingehendster Erörterung gemacht. Ein Vermerk in den gerichtlichen Akten deutete darauf hin, daß die Personen, deren Aussagen belastend für die Verurteilten gewesen waren, in verschiedener Hinsicht sich als durchaus unzuverlässig gezeigt haben sollten. Diesen Fingerzeigen wurde nachgegangen. Die Ermittlungen ergaben indessen, daß nur noch zwei Personen am Leben waren, die über Verfehlungen des Fischers R.