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Im deutschen Reich · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. 421

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Article
Liegnitz
Date
1912-09-01
Page
421 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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421 Offener Brief usw. fall ist damit erledigt und wird von uns nur erwähnt, um gegebenenfalls unjere Ortsgruppen zu ähnlichem Vorgehen zu veranlassen. Hensfelö, 1. August. Aus Schenklengsfeld wurde der „Hersfelder Zeitung" berichtet: „Jüdische Geschäftsleute aus Schenklengsfeld wurden wiederholt, wenn sie an dem Kaliwerke Oberbreisbach vorbeigingen oder vorüberfuhren, von dortigen Schachtarbeitern durch Hep-Hep-Rufe und andere Schimpf- Worte belästigt. Am 12. Juni d. I. fuhren der Pferdehändler A. und der Kaufmann V. an dem Kalischachte vorbei; auf dem Wege waren außerdem noch andere Israeliten aus Schenklengsfeld. Ms der Schachtarbeiter S. der Genannten ansichtig wurde, rief er ihnen wiederholt Schimpfworte zu. Daraufhin stellten A. und V. Strafantrag wegen Beleidigung. Die Verhandlung fand am 2. Juli vor dem Schöffengericht zu Fried ewald statt. Der Angeklagte S. konnte zu seiner Verteidigung wenig Vorbringen. Die Zeugen bekundeten übereinstimmend, daß S. die ihm zur Last gelegten Ruse wiederholt ausgestoßen habe. S. wurde in zwei Fällen zu je 30 M. Geldstrafe und zur Tragung sämtlicher Kosten verurteilt; den Beleidigten wurde die Publikationsbefugnis in der „Hersfelder Zeitung" auf Kosten des Beklagten zugesprochen." Der Amtsrichter hatte sich dahin geäußert, daß „Hep-Hep-Rufe" mit gemeinen Schimpfworten gleichbedeutend seien. . , H Offener Brief an die Redaktion der „Staatsbürgerzeitung". In der Bummer vom 19. Juni d. I. brachte die Staat sbürg er -Zeitung unter der Reberfchrift -,Jüöifchs Anwälte" mehrere Augenblicksbilder, die das Verhalten jüdischer Anwälte vor Gericht veranschaulichen und nach der Behauptung des anonymen Verfassers auf eigenen Erlebnissen beruhen sollen. Da infolge der Anonymität des angeblichen Gewährsmannes und mangels jeglicher Angabe über Ort und Zeit der geschilderten Vorkommnisse eine Nachprüfung des Berichts auf seine Richtigkeit hin, und die Einteilung eines etwaigen ehrengerichtlichen ErmiLLlungsverfahrens gegen die beteiligten Rechtsanwälte ausgeschlossen ist, fordern wir hiermit die Redaktion der Staatsbürger-Zeitung öffentlich er u f, ihre Behauptungen sowohl durch M i L te i l u ngvo n Ort un b Zeit, wie auch durch N a m h a f t m a ch u n g der in

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