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Im deutschen Reich · 1912-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1912) · p. 373

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1912)
Article
Frau L. N., Berlin
Date
1912-07-01
Page
373 (sequence 2)
Language
German
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Büch erschau. 373 inzwischen, wie sie berichtet, von Herrn Dr. Rüge die Erklärung erhalten, daß er diese Aeußerung nicht g e L ct tt habe. d). 5., Berlin. Aach übereinstimmenden Berichten hat das Schöffengericht in Dresden einen antisemitischen Aktuar, der dort in einem Restaurant einen jüdischen Weinhändler durch die Worte beleidigt hatte: „Ich setze mich nicht an einen Tisch, an dem ein Jude sitzt," soweit es sich nur um diese Aeußerung handelte, freigesprochen, weil die Aeußerung in Wahrung berechtigter Interessen gefallen sei. Dagegen wurde der Aktuar zu 40 M. Geldstrafe Verurteilt, weil er, nachdem der Weinhändler seine Aeußerung als unvereinbar mit seiner Beamtenstellung bezeichnet hatte, sich im Wortstreit des Ausdrucks „Schurke" bedient habe. Im Verlaufe der Verhandlung hatte der Kläger darauf hingewiesen, daß der Antisemitismus des Beklagten unmöglich so Lief gehen könne, daß er es nicht über sich gewinne, mit einem Juden an einem Tische zu sitzen, denn er habe früher mehrfach in einem rein jüdischen Verein zum Tanz ausgespielt, und zwar gegen Bezahlung. Die Angelegenheit wird wohl noch ein Nachspiel haben. L. B. in K. u. a. m. Fräulein Charlotte v. Radecke, die Leiterin des Kindererholungsheims „Eben-Ezer" in Wölselsgrund in Schlesien nimmt keine jüdischen Kinder auf. M Dee jüdische Student. Monatsschrift des Bundes jüdischer Korporationen. Herausgegeben vom Präsidium. Die als „öffentliches Heft" herausgegebene Nr. 11 des 8. Jahrganges dieser Zeitschrift, die uns zur Besprechung zugeht, bringt als Leitartikel einen „Zwei Programme" betitelten Aufsatz, in welchem sich der Bund mit dem K. C. auseinandersetzt, der Vereinigung jener jüdischen Studenten, die im akademischen Leben denselben Standpunkt vertreten, den der Central-Verein im bürgerlichen Leben einnimmt. In gewissem Sinne dürfen und müssen wir daher die gegen den K. C. gerichteten Angriffe auch aus unsere Bestrebungen beziehen. Eine Abwehr in dem kurzen Rahmen einer Besprechung, die unsere Gegner überzeugen könnte, erscheint freilich ein Ding der Unmöglichkeit. Dafür gehen die grundsätzlichen Anschauungen zu weit auseinander. Während wir mit dem K. C. aus dem Standpunkt stehen, daß unser Judentum uns nicht hindert, gute Deutsche zu sein, und daß wir den Kampf um unser Recht und für unsere Gemeinschaft um unserer selbst und der Kultur willen aus

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