Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1912)
- Article
- Berlin
- Date
- 1912-05-01
- Page
- 230 (sequence 2)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 2ß0 well der König von Sachsen dem wegen „Gotteslästerung" Verurteilten gegenüber von fernem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat." Der Schluß des Aufrufs lautet: „Man wolle gütigst die Spende nebst Erklärung an die Geschäftsstelle des Hammer, Leipzig, Königstraße 27, zu Händen des Herrn I. Töpfer senden? Für Geheimhaltung der Namen und gewissenhafte Verwertung der Spende wird selbstverständlich Sorge getragen werden. Deutschen Gruß! Oberlehrer W. Augustin, 'Rechtsanwalt E. Böttger, Architekt Jorg Brücke, Iustizrat G r o e g e r, Georg Hauerstein, Dr. Will. Hentschel, Dr. jur. Hellwig, Landwirt H. La qua, Herrn. Pohl, Dr. Heinrich Pudor, Prof. W. Schölermann, Rittergutsbesitzer, Major a. D. Schultz-Gora auf Gora, Rittergutsbesitzer Schultz-Gora auf Neuhoff, Post-Ass. Friedbert S ch u l tz e, G u st. Simons, San.-Rat Dr. Stille, Werner Frhr. v. Wan gen heim." — Der „Vossischen Zeitung" wurde über die Verurteilung eines konservativen Wahlagitators berichtet: „Im Heydebrandschen Wahlkreis Militsch-Trebnitz, wo nach Heydebrands Versicherung die Konservativen nur mit vornehmen Waffen kämpften, war der nationalliberale Gegenkandidat Gutspachter Schmidthals von dem konservativen Wanderagitator Adler (Breslau) als „politisches Chamäleon" bezeichnet worden, dem die Breslauer „JudenPartei" 100000 M. zugesichert habe. Auf die öffentliche Warnung des Beleidigten, die Verleumdung weiterzutragen, bot Adler in einem Inserat den Wahrheitsbeweis an. Auf Grund zweier Privatklagen des Verleumdeten erkannte das Breslauer Schöffengericht dahin, daß Adlers Inserat nicht beleidigend sei, verurteilte ihn aber wegen des Ausdrucks „Chamäleon" und wegen der Aeußerung über die Zusicherung von 100000 M. zu 30 M. Geldstrafe." O Breslau, 10. April. Der „Breslauer Morgenzeitung" ist berichtet worden, der Vorstand des Freideutschen Bundes, der mit Ahlwardt sehr traurige Erfahrungen gemacht habe, hätte ihn in einer Sitzung des „Inneren Kreis" cum. in£amia, ausgeschlossen, und ihm von diesem Beschluß in folgendem Schreiben Kenntnis gegeben: „Herr Ahlwardt wird wegen wiederholten Wortbruchs, wegen Hetzerei und gemeiner Verdächtigungen wider besseres Wissen, insbesondere wegen der Nichteinhaltung seines dem Vorsitzenden Herrn Schörke am 22. November 1911 unter Handschlag gegebenen ehrenwörtlichen Versprechens (Kluse betreffend) schimpflich aus den- Bunde ausgestoßen." x Wien. 5. April. Nach einem der „Neuen Freien Presse" aus Kiew zugegangenen Telegramm wurde dort am 3. d. M.