Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 4 (April 1912)
- Article
- Was hier zu Lande Rechtens ist
- Date
- 1912-04-01
- Page
- 171 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316817-2316821-2345913--22499-2345953- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Was hier zu Lande Rechtens ist. 171 artige Differenzierung nach konfessionellen Gesichtspunkten gesetzlich unzulässig sei und zu den schwersten Unzuträglichkeiten fuhren, könne. Der Reichskanzler wird ersucht, durch entsprechende ausdrückliche Ergänzung der Prüfungsordnung dafür Sorge zu tragen, daß derartige Mißgriffe unmöglich, werden. Der Reichskanzler erklärt in solonischer Weisheit, das Gebiet der Aerzte sei neutral und deshalb (!) könne er keine konfessionellen Gesichtspunkte betonen. In solonischer Weisheit? Rein, mit einer Logik, die manchen zu — hoch sein dürfte! Schauspiel vor der letzten Instanz: D e u t s ch e r R e i ch stag, 19. März: Der Abg. Dr. Struve, selbst Arzt, verlangt Remedur. Staatssekretär I)r. Delbrück bestätigt den Krankenanstalten,, deren Selbstverwaltung keine-unberechtigte Einschränkung erfahren dürfe, daß. sie das Recht haben, einen Medizinalpraktikanetn aus praktischen Gründen, — praktisch sind auch die konfessoniellen — zurückzuweisen. Ein Zentrumsabgeordneter (Gröber) mißbilligt diese Auffassung aus das entschiedenste. Der Staatssekretär bleibt bei seiner Meinung. Abg. Struve ist erstaunt über die erteilte Antwort und wünscht dem Volke einen Staatssekretär, der mehr Empfinden hat für die konfessionelle Toleranz. Der Staatssekretär verweist darauf, daß. die Frage bei den Medizinalpraktikanten doch genau so liege wir bei den Referendaren, die zur Ausbildung zu einem Rechtsanwalt kommen. Der Rechtsanwalt sei auch nicht verpflichtet, die Referendare anzunehmen. Ein Arzt (Dr. Struve) und ein Rechtsanwalt (D. F. Waldstein) müssen zur Tribüne eilen, um dem Herrn Staatssekretär die Belehrung zu erteilen, daß. das Gegenteil seiner Ausführungen richtig ist: Wenn ein Gerichtspräsident einen Referendar einem Anwalt zur weiteren Ausbildung überweist, so muß. ihn dieser übernehmen. Die Erklärung des Staatssekretärs sei die Erklärung der staatlichen Impotenz. Bei solchen Erlebnissen, die mit Bitterkeit erfüllen müssen, rette ich nur einen Rest von Humor und zitiere eine kleine Anekdote: Ein wissensdurstiges Kind philosophiert darüber, ob auch der Hahn Eier lege. Die gute Tante erklärt ihm, daß dies nur Sache der Hühner sei. Das Kind zergrübelt sich über diese Raturerscheinung den Kopf und fragt schließlich, warum denn der Hahn keine Eier lege; will er nicht oder kann er nicht? Da ich an die staatliche Impotenz nicht glaube — es liegen zu viel Gegenbeweise vor — so möchte ich glauben: Er will nicht. Do. I. L.