Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1911)
- Article
- Die Teilnahme jüdischer Kinder am christlichen Religionsunterrichte
- Date
- 1911-12-01
- Page
- 715 (sequence 2)
- Language
- German
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Eingesandt. 715 Residenz des Landes bereits versuchte Einführung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Schulen bis in die obersten Klassen hinauf bei den kleineren Gemeinden des Landes daran scheitern, daß. die Regierung das Verlangen stellt, neben dem eigentlichen Religionslehrer müsse auch noch für einen Vertreter desselben gesorgt werden, damit jede Unterbrechung des Unterrichts ausgeschlossen sei. Dazu sind die kleineren Gemeinden, wie die Verhältnisse gegenwärtig in Deutschland liegen, kaum imstande. Man kann ja nun einwenden, daß, wenn auch ein jüdischer Religionsunterricht den Kindern nicht geboten werden kann, sie jedenfalls von dem christlichen Religionsunterricht ferngehalten werden müßten. Aber auch dieser im Prinzip berechtigten Forderung stellen sich in der Praxis Schwierigkeiten entgegen. So pflegt in vielen Vorschulen in der untersten Klasse zunächst gar kein eigentlicher Stundenplan aufgestellt Zu werden (? Die Red.), sondern der Lehrer teilt den Unterricht, Lesen, Schreiben, Rechnen und Anschauungsunterricht, nach einem gewissen Gutdünken ein und flicht in den Unterricht Wohl Erzählungen, durchweg aus dem Alten Testament, ein. Und selbst in dem zweiten Halbjahre wird in einer mir bekannten Vorschule immer nur eine halbe Stunde auf den Religionsunterricht verwandt. In solchen Fällen ist es natürlich nicht durchführbar, die Kinder von diesem Religionsunterricht zu dispensieren, zumal^ wenn die Erteilung eines jüdischen Religionsunterrichts an den betreffenden Orten nicht zu erreichen ist. Aber Pflicht eines jeden Juden ist es dann, mit dem Lehrer oder dem Rektor der Schule Rücksprache zu nehmen, die, dadurch aufmerksam gemacht, sich bei ihrem Religionsunterricht gewisse Schranken auferlegen und auf die Empfindungen der jüdischen Schüler Rücksicht nehmen werden. Sobald aber ein fester Stundenplan vorliegt bzw. ganze Stunden dem Religionsunterricht zugewendet werden, dann wird man ohne Zweifel erreichen können und müssen, daß die jüdischen Kinder von dem christlichen Religionsunterricht dispensiert, und wenn irgend möglich, dem jüdischen zugeführt werden. vr. W. R.