Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1911)
- Article
- [Ohne Titel] / R.
- Date
- 1911-12-01
- Page
- 696 (sequence 6)
- Language
- German
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696 Im deutschen Reich. Wonnen. Wir geben hierdurch unserer Dankbarkeit für den von unseren Ortsgruppen entwickelten rühmlichen Eifer herzlichen Ausdruck. .)-( Hannover, 1. November. Die Ortsgruppe Hannover veranstaltete am 24. Oktober ihre diesjährige öffentliche Versammlung, für welche Herr Landtagsabgeordneter Rechtsanwalt Or. Cohn-Dessau und Herr Syndikus Dr. Holländer-Berlin Vorträge zugesagt hatten. In den einleitenden Worten verwies der Vorsitzende der Versammlung, Herr Rechtsanwalt Lichtenberg, auf den bevorstehenden 100. Gedenktag der Emanzipation der Juden in Preußen, der uns mit Dankbarkeit für die Gewährung der gesetzlichen Gleichberechtigung erfüllen, uns aber auch eine ernste Mahnung für die Arbeit der Zukunft sein müsse. Denn was vor 100 Jahren uns als verbrieftes Recht gegeben wurde, sei bis zum heutigen Tage unvollständig zur Ausführung gelangt; es zu einem wirkliche n Rechte auszugestalten, sei seit der Begründung des Central - Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens dessen Ausgabe gewesen. Hierauf gab in seinem Vorträge über „Die Selbstverteidigung der deutschen Juden" Herr Landtagsabgeordneter Dr. Cohn- D e s s a u in zündenden Worten ein umfassendes Bild der derzeitigen Lage der Juden in ihrer wirtschaftlichen und politischen Stellung. Er wies daraus hin, wie das Judentum durch den Antisemitismus aus der einen und durch die Taufe auf der anderen Seite bedrängt werde, und sagte dann: Bor allen Dingen müßten wir gegen die Taufe uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen, weil der Untergang des Judentums dadurch herbeigeführt werden könne. In sarkastischer Weise beleuchtete Redner die Stellung des Staates zu den Taufjuden; der Staat setze auf den Vollzug der Taufe eine große Prämie. Redner zeigte an Hand der Statistik, wie die Beförderung getaufter Juden im Verhältnis zu den christlichen Stellenanwärtern eine ganz unverhältnismäßig hohe sei und Zog daraus den zwingenden Schluß, daß, wenn die Täuflinge nicht unausgesetzt ihren früheren Glaubensgenossen in den Rücken fielen, der Staat gezwungen wäre, glaubenstreue Juden zu befördern. Die außerordentlich günstige Beförderung der getauften Juden zeige,