Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1911)
- Article
- Magdeburg
- Date
- 1911-06-01
- Page
- 344 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316804-2316811--21625-2344878- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
344 Im deutschen Reich. auszustechen sucht, nicht dadurch, daß man aus die Frauenbewegung schimpft. Das war ja auch der Fehler der antisemitischen Bewegung. Man schimpfte aus die Juden, weil diese aus wirtschaftlichem Gebiete größere Fortschritte machten, anstatt es ihnen -an Fleiß und Eifer gleich zu Lun und durch vernünftige Gesetze dafür zu sorgen, daß weder Christen noch Juden sich ungebührlich auf Kosten anderer vorwärts bringen konnten/' > ZCngevmiin&e, 6. Mai. Die hiesige Stadtverordnetenversammlung beschäftigte sich in ihrer letzten Sitzung mit der Frage der Aufhebung des hier seit Jahren bestehenden Schächtverbots. Die Shnagogengemeinde hat einen bezüglichen Antrag gestellt, der sich auf die Tatsache stützt, daß in Rheydt, Potsdam und Luckenwalde das Verbot wieder aufgehoben fei, und daß das Schächten 'nach allen Urteilen verschiedener Reichstagsabgeordneten aller Parteien eine Tierquälerei nicht darstelle. Mit 7 gegen 14 Stimmen wurde aber hier die Aufhebung des Verbots abgelehnt. Heufieiiiit, 10. Mai. Die hier erscheinende „Norddeutsche Press e", das offizielle Organ der Konservativen, brachte letzthin eine Lokalnotiz, welche wie folgt /beginnt: „Wahrscheinlich im Dusel wollte gestern früh ein junger jüdischer Kaufmann einen Vorgarten in der Schloßstraße als Nachtlager benutzen, annehmend er sei in seinem Schlafgemach." — Ein Mitglied unseres Vereins wandte sich an die Redaktion der Zeitung mit der Anfrage, aus welchem Grunde sie bei dieser welterschütternden Neuigkeit die Konfession des jungen Mannes erwähnen zu müssen glaubte. Diese Erwähnung sei um so auffallender, als die Konfession des Besitzers des Gartens nicht benannt sei, was ja konsequenterweise hätte geschehen müssen, wenn man alle Tagesneuigkeiten mit Nennung der Konfession der betreffenden Personen veröffentlichen wolle. Auf diese Anfrage erhielt unser Vereinsmitglied seitens der Redaktion eine Erwiderung, in der ihm die Berechtigung ab gesprochen wurde, ihr Vorhaltungen zu machen oder gar Belehrung zu erteilen und in der die Redaktion stolz versicherte, daß sie selbst wüßte, wie Berichte abzufassen seien. Unser Mitglied ist der Redaktion die treffende Antwort darauf nicht schuldig geblieben; fraglich ist nur, ob der Redakteur der „Norddeutschen Presse"