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Im deutschen Reich · 1911-04-01 · Heft 4 (April 1911) · p. 236

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 4 (April 1911)
Article
E. S., München
Date
1911-04-01
Page
236 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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236 Im deutschen Reich. Briefkasten. L. München. Nach der Mitteilung der „Münchener Neuesten Nachrichten" hat bei der Luitpold-Feier der dortigen Ortsgruppe des „D e u t s ch - n a t i o n a l e n Hand lungsgeh ilfen-V erb and es" Leutnant Graf v. Bothmer die Festrede gehalten. Das wundert Sie? Schöne Seelen finden sich, trotz aller Standesunterschiede, wenn nicht in der Liebe, so doch im Vorurteil stets zusammen. K. L, Königsberg. Wir haben wiederholt erklärt, daß anonyme Zuschriften von uns nicht berücksichtigt werden. * Eingesandt. Ein ergänzendes Seitenstück zu den in Ihrer Nr. 2, Seite 91, besprochenen Beziehungen zwischen unseren Mitbürgern jüdischer und christlicher Religion dürfte die Leser von „Im deutschen Reich" interessieren. Seit nahezu 30 Jahren besteht in Frankfurt am Main ein „Verein akademisch gebildeter Lehrer", dem aber merkwürdigerweise eine ganze Anzahl Frankfurter akademisch gebildeter Lehrer satzungsgemäß nicht angehören können, wenigstens nicht als ordentliche Mitglieder. Es sind dies die an der Realschule der israelitischen Gemeinde und ihrer Religionsgesellschaft — also zwei öffentlichen höheren Lehranstalten — angestellten Akademiker, im ganzen zurzeit etwa 20 Herren. Die Satzungen obigen Vereins — in der Fassung von 1900 — lauten im § 4: „Ordentliches Mitglied kann jeder in Frankfurt a. M. in staatlichem oder st ä d t i s ch e n Schuldienst wirkende akademisch gebildete Lehrer werden." Ursprünglich war die Mitgliedschaft nur den akademisch gebildeten Lehrern an den städtischen Schulen Vorbehalten, „während die seminarisch gebildeten sowie alle anderen Lehrer mit akademischer Bildung nur außerordentlich>e Mitglieder werden" konnten*). Aber bereits 3 Jahre nach der Gründung des Vereins (im *) Festgabe zürn 25. Stiftungsfest des Vereins akad. geb. Lehrer zu Frankfurt a. M. 1906. S. 23.

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