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Im deutschen Reich · 1910-12-01 · Heft 12 (Dezember 1910) · p. 831

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 12 (Dezember 1910)
Article
[Ohne Titel] / Pelz, S.
Date
1910-12-01
Page
831 (sequence 2)
Language
German
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Nachtrag. 831 ziehen." Meine Antwort: „Ich wußte nicht, daß ich bamit gemeint bin, in eil ich .... heiße." ,,Na, dann ziehen Sie Ihr Gewehr an!" Das tat ich selbstverständlich sofort. Tags darauf mar unser Hauptmann wieder da. Nachdem die 24 Stunden vorbei waren, ersuchte ich den Feldwebel, dem HaupLmann zu melden, daß ich ihm eine Bitte vortragen wollte: das wurde sofort gestattet. Meine Bitte lautet: „D er H e r r Haupt m a n n wolle de m H e r r n L e u t n a n L nt e t n c Bitte Lek a it nt ge b e it, d a ß e r m i d) in Zn - I u n ft nicht in i t m einer ST onfession, sonder n mit m ein e m N amena nspreche n m ö ch t e." Dem herbeigerufenen Leutnant wurde dies gesagt; er versprach, der Bitte nachzukommen. Ich konnte abtreten. Der Hauptmann sprach sein Mißfallen über den Vorfall aber so laut aus, daß die ganze Kompagnie jedes Wort verstehen konnte. Vielleicht hilft es, daß man statt einer Beschwerde eine Bitte vor trägt. Allerdings war das vor 32 Jahren. Heute liegt die Sache fast noch günstiger. Die kurze Dienstzeit und die Kritik im Parlament können dazu benutzt werden, bessere Behandlung nach dieser Richtung zu erzielen. Nürnberg, 7. November 1910. S. Pelz. Redaküonsschluß dieser Nummer 24. November 1910. Nachtrag. Aufhebung des Schächtvevbots in Sachsen. — Die „Deutsche Tageszeitung" berichtet: „Zu unserer Ueberraschung und zu unserem lebhaften Befremden haben wir von zwei verschiedenen Seiten gehört, daß die sächsische Regierung entschlossen sei, das seit vielen I a h r e n bestehende S ch ä ch t v erbot de m n a ch st a u f z u h eben, damit sie nicht erst durch Reichsgesetz dazu gezwungen werde. Obwohl diese Meldung uns, wie gesagt, von zwei verschiedenen Seiten und aus recht zuverlässigen Quellen zugegangen ist, strauben wir uns doch dagegen, sie für richtig zu halten. Die sächsische Regierung hat in ihren Aeußerungen die Notwendigkeit des Verbotes so überzeugend begründet, daß es schlechthin unverständlich

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