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Im deutschen Reich · 1910-11-01 · Heft 11 (November 1910) · p. 758

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 11 (November 1910)
Article
P. O., Breslau
Date
1910-11-01
Page
758 (sequence 2)
Language
German
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758 Im deutschen Reich. versuchsweise eine kleine Bestellung. Vielleicht senden Sie uns einen „konfessionellen Freß beutet" für unser antisemitisches Archiv, 3?. M., 3£resl<m, Der von der „Oberschlesischen Volkszeitung" in Ratibor am 20. September veröffentlichte Artikel, in dem eine in einer badischen Versammlung getane Aeußerung zu einem heftigen Ausfall gegen die Juden benutzt war, ist keineswegs übersehen worden. Die Angelegenheit wurde aber von uns als erledigt angesehen, nachdem der Verleger des Blattes dem Vorsitzenden unserer Ortsgruppe Ratibor gegenüber sich entschuldigt und versichert hatte, der Artikel sei ohne sein Wissen von einem jungen Redakteur einer Zeitungskorrespondenz entnommen worden, er werde aber künftig ähnliche Aufsätze nicht wieder ausnehmen. £. L Va- Kubowa. An sich haben Sie ganz recht. Judenmissions-Versamm langen gehören nicht in einen Badeort. Aber Sie haben ja aus dem Verlauf der Sache gesehen, wie unschädlich derartige Judenmissionäre wirken. Darum lohnt es nicht, irgendwelches Aufheben davon zu machen. V. K., et mm t. w. Die in dem „Westfälischen Volkssreund" vom 4. Oktober enthaltene Erläuterung der „Novelle zur Zivilprozeßordnung" macht dadurch, daß das zum Verständnis des § 501 gegebene Beispiel ausschließlich als Namen der Kläger solche enthält, die vorzugsweise bei galizischen Juden Vorkommen, wie „Moses Silberstein, Sara, geb. Schmul, Jtzig Protz und Rebecka Goldmund", einen so tendenziösen Eindruck, daß man nicht sehlgehen wird, wenn man dem Verfasser, Herrn Amtsgerichts rat Schwiete in Ahaus, eine antisemirische Gesinnung zutraut. Selbst in der Privatarbeit eines Richters sollte aber das Hineinslechten einer solchen Gesinnung in eine wissenschaftliche Abhandlung ebenso vermieden werden, wie andere Geschmacklosigkeiten z. B. die Bezeichnung des Anwalts „Großmund". Dagegen etwas zu unternehmen, widerstrebt uns, weil derartige Geschmacklosigkeiten mehr dem Verfasser schaden müssen als den Juden.

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