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Im deutschen Reich · 1910-11-01 · Heft 11 (November 1910) · p. 747

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 11 (November 1910)
Article
Elbing
Date
1910-11-01
Page
747 (sequence 1)
Language
German
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Korrespondenzen. 747 + Elbing, 9. Oktober. Ein erfreuliches Zeichen für das Obwalten konfessionellen Friedens und guter Beziehungen unter den einzelnen Bevölkerungskreisen bildet die Tatsache, daß auf einem aus Anlaß des Scheidens des Rabbiners Dr. Silberft ein aus Elbing ihm zu Ehren veranstalteten Abschiedskommers die gesamte katholische Geistlichkeit, vier protestantische Pfarrer und der Mennonitenprediger anwesend gewesen sind. Wir sind natürlich weit entfernt, derartige Dinge zu überschützen. Sie sollen zunächst nur eine verdiente und geehrte Persönlichkeit hervorheben; aber immerhin lohnt es sich, daraus aufmerksam zu machen, weil solche Vorkommnisse leider immer seltener werden. C? Köln, 2. Oktober. Die „Köln. Ztg." schreibt: „Ein antisemitischer Sch r i f t st e l l e r b u n d" ist die neueste Erfindung der literarischen Gruppe, die alles Unheil im Judentum sieht. Aus der Leuchtenburg sollte der Verband am 8. Oktober oder vielmehr am 8. Gilbharts gegründet werden. Es scheint uns nach Einsicht in die von Adolf Bartels verfaßten Satzungen völlig ausgeschlossen, daß ernsthafte Schriftsteller, mögen sie nun judenfreundlich oder judenfeindlich sein oder keines von beiden, diesem Verban d zur Iu d en h etz e beitreten. Nach § 2 müssen sie bei ihrer Aufnahme „die eidesstattliche schriftliche und mündliche Versicherung abgeben, daß nach ihrem besten Wissen kein Tropfen j ü bischen Bluts in ihnen fließe und daß sie nicht mit einer Jüdin verheiratet s e i e n." Noch toller sind die Verpflichtungen, welche sie in der literarischen Praxis übernehmen müssen. Im § 5 heißt es: Als Ganzes und durch seine Mitglieder sucht er außerdem: 1. die schlechte, insbesondere die jüdische Presse in ihrer Wirkung zu beschränken, indem er a) sie in den ihm nahestehenden Organen scharf kritisiert, d) auch privatim das Publikum über sie aufzuklären sucht, c) ihr deutsche Mitarbeiter zu entziehen strebt. Den Mitgliedern des Verbandes ist es verboten, an den sogenannten ausgesprochenen Judenblüttern mitzuarbeiten. Die Hauptversammlung setzt jedes Fahr die Liste dieser Blätter fest. Im § 6 wird jeder mit Ausschluß bedroht, der sich nicht „national" einwandfrei betätigt, das kann doch nur heißen, diese Befehle

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