Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1910-10-01 · Heft 10 (Oktober 1910) · p. 689

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 10 (Oktober 1910)
Article
Marburg
Date
1910-10-01
Page
689 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2316602-2316791-2316801--20819-2343881
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Korresvondenzen. 689 Marburg er Staurm tisch die Weihe gegeben; er sei ihnr gegönnt! P Dessau, 21. September. Bor der 1. Straskamrner als Berufungsinstanz wurde gegen den von Justizrat Bernstein- München verteidigten Rechtsanwalt und Notar Dr. C o h n - Dessau, den Führer der Fortschrittlichen Volkspartei in Anhalt, verhandelt, welcher der Beleidigung neu u städtischer Beamten angeklagt war. Dr. Cohn führt seit langer Zeit einen Kamps gegen den Dessauer Oberbürgermeister. Er behauptet, Oberbürgermeister Dr. Ebeling sei ein Antisemit, führe ein selbstherrliches Regiment und scheue vor keinen Mitteln zur Erreichung seiner Ziele zurück. In einer Gemeinderatssitzung, in welcher der Oberbürgermeister dem Dr. Cohn das Wort „unverschämt" zurief, erwiderte letzterer, Ebeling habe bei einer Neujahrsgratulation der städtischen Beamten die Stadtverordneten „kleinstädtische Banausen" geschimpft und bei einer anderen Gelegenheit „fchafsköpfige Stadtverordnete", ihn selbst aber habe er in Gegenwart mehrerer Beamten „Judenlümmel" genannt. Bald nach diesem Borsäll verlas der Stadtverordnetenvorsteher im Gemeinderat eine von allen bei der Neujahrsgratulation zugegen gewesenen städtischen Ressortchefs Unterzeichnete Erklärung, in der diese behaupteten, der Oberbürgermeister habe das Wort „Banausen" nicht gebraucht und auch sonst die Stadtoerordneten nie beschimpft. Dr. Cohn erwiderte darauf im „Staats- Anzeiger", was von einer solchen Erklärung der Beamten, solange diese nicht unter ihrem Eide aussagten, zu halten sei, überlasse er der Beurteilung der öffentlichen Meinung. Er stützte sich bei dieser Behauptung, in der die Beamten eine Beleidigung erblickten, derentwegen sie Dr. Cohn verklagten, auf folgenden Borgang: Als Dr. Cohn die Beschwerde eines Handwerkers über den Oberbürgermeister diesem zusandte, soll Dr. Ebeling gesagt haben, „schon wieder dieser Judenlümmel". Dr. Cohn stellte den Oberbürgermeister deshalb zur Rede und dieser revozierte, indem er zugab, daß ihm in der Erregung eine solche Aeußerung entschlüpft sein könnte. Nur andern Tage erhielt Dr. Cohn eine von dem Oberbürgermeister abgefaßte, von den bei der Beschimpfung zugegen gewesenen Beamten Unterzeichnete Erklärung, in der behauptet wurde, daß der Oberbiirgermeister den Ausdruck „Juden-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.