Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1910)
- Article
- Dresden
- Date
- 1910-06-01
- Page
- 468 (sequence 2)
- Language
- German
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468 Im deutschen Reich. reich Sachsen das betäubungslose Schlachten gesetzlich verboten ist, so würde die Annahme des Groeberschen Antrages gleichbedeutend sein mit der Aufhebung dieses Verbotes für Sachsen und dadurch eine wichtige Errungenschaft der Tierschutzbestrebungen in Frage gestellt werden. Mehrere der sächsischen Reichstagsabgeordneten haben dem Alten Tierschutzverein bereits schriftlich ihre Mißbilligung über den betreffenden Antrag zum Ausdruck gebracht." — Das wird hoffentlich nicht verhindern, daß das einen Gewissenszwang bedeutende Schächtverbot in Sachsen, mit dem dieser Staat eine wenig rühmliche Ausnahmestellung einnimmt, schließlich doch aufgehoben wird. Daß es den Antisemiten im Grunde weniger darum zu tun ist, durch Schächtverbote die Ochsen zu betäuben als die Menschen, kann den Hellen Sachsen auf die Dauer doch nicht entgehen! München, 14. Mai. Im Aufträge der.Familie des Herrn Schack versenden die Rechtsanwälte Kümpel und Bleckwede ein Gutachten Berliner und Hamburger Irrenärzte über den Geisteszustand Schacks zu jener Zeit, als er seine Triolen-Briefe geschrieben hat. Die Begutachter kommen zu dem Ergebnis, daß Schack für die in einem Zustand vorübergehender krankhafter Störungen der Bewußtseinstätigkeit begangenen Schreibereien weder rechtlich noch moralisch verantwortlich gemacht werden könne. Der Krankheitszustand Schacks sei eine Folge beruflicher Ueberanstrengungen und Gemütsbewegungen. Dazu bemerkt die „Münchener Post": „Leider steckt die Erforschung der Berufskrankheiten noch in den allerersten Anfängen. Wir wissen wohl, daß die Tuberkulose die Berufskrankheit der Steinarbeiter ist, aber die Trio lose können wir noch nicht einem bestimmten Berufe aufpacken. Vielleicht weist irgendein scharfsinniger Medikus nach, daß die Triolose die Berufskrankheit teutsch-nationaler Parlamentarier ist." X Nürnberg, 18. Mai. Den seltenen Beweis dafür, daß die verschiedenen Religionsbekenntnisse, wie es immer sein sollte und leider nur selten vorkommt, zueinander stehen, bot die ernste Stätte des alten jüdischen Friedhofs in Fürth. Dort hatten sich als Leidtragende fast sämtliche Offiziere des k. b. l9. Infanterieregiments König Bieter Emanuel IIk.