Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1910)
- Article
- Schroda
- Date
- 1910-06-01
- Page
- 467 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 467 jährigen Sohn des Sattlermeisters Otto Wiesner in Schroda, ha. der Knabe vor seinem Fenster stehen blieb, an die Schulter gefaßt, worauf der Knabe laut schrie und weinte. Der Privatkläger wollte den Knaben verscheuchen, weil die Kinder dort öfter Unfug verübt hatten. Die tatsächliche Feststellung des Vorderrichters und feine Entscheidung der Schuldfrage bleibt unerschüttert. Bei der Abmessung der Strafe war zu berücksichtigen, daß der Angeklagte Hoffmann das Gerücht, das doch selbstverständlich nur von unverständigen Leuten ausgesprochen war, nicht aufgebracht, sondern nur nachgesprochen hat und daß es sich um ein Haltloses Gerede handelte, das doch niemand glaubte." w Hargerloch, 9. Mai. Die in Sigmaringen erschein e n d e „H o h e n z o l l e r i s ch e V o l k s - Z t g." brachte kürzlich einen Bericht über den in Gammertingen abgehaltenen Biehmarkt und knüpfte daran die unfreundliche Bemerkung : „Wenn die Juden selbst Vieh zum Verkaufe aufstellen, dann sind die Verhältnisse nicht günstig." Da es in der dortigen Gegend sehr viele christliche Viehhändler gibt, ist es Unverantwortlich, die Juden allein für zeitweilige ungünstige Marktverhältnisse verantwortlich Zu machen. Die „Hohenzollerische Volks-Zeitung" gehört offenbar auch zu jenen Organen des Zentrums, die seit dem Zusammengehen der Partei mit den 'Konservativen vollständig in das Fahrwasser der Antisemiten geraten sind. Daß damit nicht die katholische Sache, sondern nur die Propaganda der Sozialdemokratie gefördert wird, scheint der Zentrumspresse und ihren Auftraggebern zu entgehen. p Dresden, 5. Mai. Den „Dresdner Nachrichten" ließ der dortige „Alte Tierschutzverein" folgende Mitteilung zugehen: „Nachdem vom Reichstagsabgeordneten Groeber ein Antrag zur Novelle betreffs Abänderung des Strafgesetzbuchs gestellt worden ist, dahingehend, daß „Landesrechtliche Bestimmungen, welche in die rituellen Vorschriften einer Religionsgesellschaftüber das Schlachten von Tieren eing reifen, unzulässig sin d", wandte sich der Alte Tierschutzverein an sämtliche sächsischen Reichstagsabgeordnete mit der dringenden Bitte, obigem Anträge die Zustimmung zu versagen. Da im König-