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Im deutschen Reich · 1910-05-01 · Heft 5 (Mai 1910) · p. 388

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 5 (Mai 1910)
Article
Berlin
Date
1910-05-01
Page
388 (sequence 2)
Language
German
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388 Im deutschen Reich. ist besorgt, daß die Staatsanwaltschaft doch wieder einmal auch wegen des ß 166 des Strafgesetzbuches Anklage erheben dürfte, wenn -es sich um Angriffe auf die jüdische Religion handelt: Diese Besorgnis hat die „Kreuz-Zeitung" zu dem nachstehenden Angstruf veranlaßt: „Eine eigentümliche Tätigkeit entwickelt der hier bestehende „Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens". Er unterhält ein eigenes Bureau zur Beobachtung der Berliner Presse. Dort werden von angestellten besonderen Lesern die Zeitungen genau durchgesehen; Artikel, die jüdische Angelegenheiten kritisch beleuchten, werden sofort einem Vorstandsmitgliede übergeben, und dieses hat über die Denunziation des betreffenden Blattes zu befinden. Diese Tätigkeit ist auch der Staatsanwaltschaft schon sehr bekannt. Kürzlich hat der Verein ein Berliner Blatt zweimal denunziert. So sehr nun vielleicht auch eine derartige Tätigkeit der Natur des Vereins entsprechen mag, so gäbe es doch ein Mittel, durch das die Denunziation im großen auch bei anständigen Menschen Beifall finden könnte: wenn der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sein Spürbureau, das jetzt nur gegen christliche Redakteure verwendet wird, einmal in den Dienst der A u f s p ü r u n g j ü d i s ch e r Mädchen h ü n d le r stellen wollte. Hier wäre eine Detektivtätigkeit nötiger als gegen Berliner Redakteure."' - Die Behauptung, daß wir, ein eigenes Bureau zur Beobachtung der Berliner Presse unterhalten, ist unwahr. Die Zusammenstellung der antisemitischen Redakteure mit den „Mädchenhändlern" däucht uns so wenig geschmackvoll, daß der Abdruck der Kreuz-Zeitungs-Notiz in der „Staatsbürger-Zeitung" bei manchen Lesern.Verwunderung -erregen dürfte. Wir würden übrigens der Anregung des frommen Blattes bezüglich der jüdischen Mädchenhändler gern Folge leisten, wenn dafür ein Bedürfnis vorliegen würde. Das ist nicht der Fall. Mit der A u f s p ü r u n g j ü d i s ch e r Mädchenhändler befassen sich die judenfeindlichen Blätter hinreichend: sie sind beglückt, wenn einmal ein Mensch, der ein so schändliches Gewerbe betreibt, nicht Schulze oder Müller heißt, sondern sich Kieme Meper, Silberstein oder Wallerstein nennt, auch wenn er nie Jude war oder nicht mehr ist. Aber außer den Antisemiten, und zwar aus reinen Beweggründen, be-

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