Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 3 (März 1910)
- Article
- Kriegsminister von Heeringen
- Date
- 1910-03-01
- Page
- 133 (sequence 5)
- Language
- German
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Knegsinmnter von Heeringen. kaum etwas anderes geeignet, den Hohn, uub Spott der ganzen zivilisierten Welt auszulösen. Einen Mangel an „Autorität" bei dieser ganzen Anzahl Einjähriger v o r a u s z u s e tz e n, ist geradezu töricht, wenn man erwägt, daß unter diesen „Minderwertigen" unzählige approbierte Aerzte, Richter, Anwälte, Künstler, Gelehrte, Techniker, Kaufleute und Industrielle sich befinden, welche Autorität in ihrem jeweiligen Berufe zweifellos genießen und auch oft anderen mangelnde Autorität zu verschaffen vermögen. Durch die Brille der Animosität gegen die Juden kann die wahre „Autorität" natürlich nie erkannt werden. Ist das Urteil hierüber sowie über die Ehrenhaftigkeit der Person und Familie des Aspiranten allein in die Hände des Regiments- und Bezirkskommandeurs und Offizier-Korps gelegt, so muß diese Schranke durch Gesetz geöffnet und so erweitert werden, daß das heilige Recht des Staatsbürgers ohne Rücksichtnahme auf Konfession Schutz und Bürgschaft für die Anwendung finde. Die „freie Wahl" im Sinne des Kriegsministers kennt die Freiheit nicht, sondern ist ein Kind der Abhängigkeit aller vom einzelnen. — Sie ist das gerade Gegenteil eines demokratischen Grundzugs, welchen der Kriegsminister darin findet und per Welt glaubhaft machen will. „Demokratisch" ist die Institution des Volksheeres, in dessen Diensten jedermann zur Verteidigung des Vaterlandes berufen ist. „Demokratisch und gerecht" wäre die Gewährung gleicher Rechte bei gleichen Pflichten für alle Staatsbürger, nicht verklausuliert durch Bestimmungen, Erlasse und Verfügungen, welche das Recht verkümmern, beugen oder ausschalten. Das Bürgerbewußtsein verlangt nicht so sehr nach der Klarlegung der „Einzelfälle" wie die verschiedenen Kriegsminister. Es v e r l angt vielmehr mit dem Stolz und der Würde des Staatsbürgers des aus gemeinsamem blutigen Ringen neu erstandenen deutschen Reiches Gleichheit vor dem Gesetze und praktische Ausübung der Gesetze in Heer, Marine und Verwaltung. llrv. Ick — dt.