Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1909)
- Article
- Potsdam
- Date
- 1909-12-01
- Page
- 697 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 697 den Städten Augermünde und Luckenwalde aufrechterhalten werde, hat am 29. Oktober die Potsdamer Stadtverordneten- Dersammlung mit großer Mehrheit die Aushebung des Schächtverbots beschlossen. D Crone a. Vr., 15. November. In Crone bestand bis zum 6. Januar 1879 eine öffentliche jüdische Elementarschule mit zwei jüdischen Lehrern. Von da ab wurde die jüdische Schule mit der evangelischen Schule unter dem Namen „gehobene Bürgerschule" vereinigt. Die jüdische Gemeinde hatte damals ihre Vermögensstücke, Grundstück, Utensilien usw. im Werte von 6500 M. auf die mit der Vereinigung ins Leben getretene Schulsozietät (Gehobene Bürgerschule in Crone a. Br.) hypothekarisch übertragen. Diese Schulesollte die Schüler beider Konfessionen für die Tertia einer höheren Lehranstalt bezw. für eine höhere Klasse einer Mädchenschule Worbereiten. Laut Reskript vom 26. August 1878 wurde die Organisation der Schule seinerzeit vom Minister genehmigt. Die jüdische Gemeinde hatte sich dabei gewisse Rechte in bezug auf die Anstellung zweier jüdischen Lehrkräfte, die Anzahl der jüdischen Schulvorstandsmitglieder, auf die Erteilung des Privatunterrichts im Hebräischen, sowie auf den Schulbesuch jüdischer Schüler am Sabbat und den Festtagen Vorbehalten, die auch bisher entsprechend berücksichtigt wurden, wie die Tatsache beweist, daß. seit U/2 Jahren der bewährte jüdische Lehrer Frankenstein provisorisch mit der Wahrnehmung der Rektoratsgeschäfte betraut worden ist. Nun wurde vor einigen Jahren in Crone eine höhere Privat-Mädchenschule, am 1. Mai 1907 auch eine höhere Privat-Knabenschule gegründet, und von der Regierung in Bromberg der fremdsprachliche Unterricht in der Gehobenen Bürgerschule abgeschafft. Demzufolge ist auf Antrag der Regierung die bisherige Gehobene Bürgerschule vom Schulvorstande in eine Volksschule umgewandelt worden. Darauf ging eine Verfügung der Regierung zu. Bromberg ein, daß diese Schule den Namen Evangelische Schule führen solle. Dagegen hat der Schulvorstand zu Crone. unter Hinweis auf den historischen Werdegang der Schule die verbrieften Rechte der jüdischen Gemeinde und auf den interkonfessionellen Charakter der Schule Beschwerde erhoben. Ans den Einspruch des Schulvorstandes hat nun