Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1909)
- Article
- G. P., Charlottenburg
- Date
- 1909-10-01
- Page
- 596 (sequence 2)
- Language
- German
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596 Im deutschen Reich. kann sich auf ^ie nicht von ihrem Glauben abgefallenen jüdischen Soldaten nicht beziehen, denn sie sind weder in die Offizierkorps gelangt, noch ist einem einzigen von ihnen eine Spur von Shbaritentum nachgewiesen worden. G. tz., Bunzlarr. Die in der „Deutschen Medizin. Wochenschrift" veröffentlichten Inserate der Herren Pros. Dr. Roth in Lübeck und des Herrn Geh. Sanitätsrat Dr. Boeters in Görlitz bilden ein Pendant zu den von uns niedriger gehängten Ausschreibungen mancher Zahnärzte und Apotheker. Die beiden Aerzte wünschen nur Meldungen christlicher Bewerber, der letztgenannte für seine chirurgische Privatanstalt, der andere für die chirurgische Abteilung des allgemeinen Krankenhauses in Lübeck. Ist der Ausschluß jüdischer Bewerber bei einem „allgemeinen" Krankenhaus bedauerlich, so berührt es auch kaum minder eigentümlich, daß der Vorsitzende des Vereins der Aerzte Schlesiens und der Lausitz, dem etwa 20 oder mehr jüdische Aerzte als Mitglieder angehören, öffentlich kundtut, daß er bei der Wahl eines Assistenten nur Christen berücksichtigt. Dt. G., Dortmund. Im „Dortmunder Generalanzeiger" suchen Schreiber Sc Co. in Herne zwei christliche Verkäuferinnen. Unsere Mitglieder in Herne werden gut tun, sich zu erkundigen, ob diese Firma auch gegen jüdische Käuferinnen Vorurteile hegt. 2- £?., Dresden. Daß die „Dresdner Neuesten Nachrichten" in der Nummer vom 1. September die Verurteilung eines jüdischen Reservisten zu 4 Wochen Mitlelarrest mit den Worten „der mosaische Kaufmann" veröffentlicht haben, hat selbstverständlich die zahlreichen jüdischen Leser dieses „unparteiischen" Blattes unangenehm berührt. Daß bei Berichten über Gerichtsverhandlungen häufig gerade bei Juden die Konfession angegeben wird, während mau bei Andersgläubigen die Konfessionsangabe unterläßt, ist ein übler Gebrauch, der sich vielfach eingebürgert hat, und auf den jich die Redaktion wahrscheinlich berufen wird. Wir verweisen demgegenüber auf den unter „Bereinsnachrichten" in diesem Heft mitgeteilten Bescheid des w ü r t t e m b e r g i s ch e rt Kriegs m ini st e r s v. M a r ch t a l e r, der über die - s e n Geb r a u ch s i ch mißbilligend g e ä u ß e r t h a t. &