Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1909)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1909-10-01
- Page
- 579 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 579 behauptet, daß man in der Freiftudentenschaft die Juden nicht auskommen lasse und möglichst von der Führung fernzuhalten sucht; der in dem Artikel des Referendar I)r. Höchster genannte I)r. Höniger-Freiburg sei längst getauft. — Bei der Fülle des uns vorliegenden Stoffes ist ' es uns, nachdem wir beiden Parteien unser Blatt zur Verfügung gestellt haben, nicht möglich, die oben genannten und anderen, zu dieser Sache eingegangeuen Artikel im Wortlaut wiederzugebeu; wir müssen vorläufig die Diskussion über diese Frage tu unserer Zeitschrift schließen. * Verlrn, 25. September. Auf eine an das Kriegstninisterium gerichtete Eingabe, in der. für die hohen 1 ü d i f ch e u Feiertage um B e u r l a u b u n g der jüdischen Mannschaften in die nächstgelegenen jüdischen Gemeinden, auch aus den: Manöver, gebeten worden war, hat der K r i e g s m i n i st e r durch den Erlaß vom 8. September d. I. verfügt, daß gegen die Befreiung der jüdischen Mannschaften von: Dienste und gegen ihre Beurlaubung nach der nächstgelegenen jüdischen Gemeinde nichts einzuwenden sei, insofern die Interessen des Dienstes und die Manöververhältnisse die Ausführung dieser Maßnahmen ermöglichen. Der Kriegsminister hat bei diesen: 'Anlässe weiter darauf hingewiesen, daß es dem Ermesset: der Trttppenkommandeure überlassen bleibe, inwieweit auch im Standorte dem religiösen Bedürfnisse der jüdischen Mannschaften Rechnung dadurch zu tragen sei, daß ihnen, soweit es die Interessen des Dienstes gestatten, der freiwillige Besuch des Synagogengottesdienstes am Sabbat ermöglicht werden wird. Hierzu hat die „Deutsche Tageszeitung" bemerkt: „Wir haben dagegen, daß die jüdischen Mannschaften zu ihren Gottesdiensten beurlaubt werden, soweit das n:it den Interessen des Dienstes vereinbar ist, nichts einzuwenden. Es ist freilich zu erwarten, daß solche Beurlaubungen nicht immer möglich sein werden, weil dienstliche Rücksichten ihnen entgegenstehen. Deshalb wird man auch unter diesetn Gesichtspunkte die Frage immer wieder erwägen müssen, ob es nicht zweckmäßig sei, die j ü d i s ch e n M i t b ü r g e r v o u d c r Dienstpflicht im Heere zu befreiet: und ihnen dafür eine andere Leistung aufzuerlegen." — Nicht zum erstenmal gibt die „Deutsche .Tageszeitung" an ziemlich versteckter