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Im deutschen Reich · 1909-09-01 · Heft 9 (September 1909) · p. 533

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 9 (September 1909)
Article
P. L., Berlin
Date
1909-09-01
Page
533 (sequence 2)
Language
German
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Briefkasten- 533 einsmitglieder \oüien sich stets, wo solche Mißstünde eintreten, an den Lehrer, falls sie ihn nicht als einen ausgesprochenen Antisemiten kennen, oder, wenn dies der Fall ist, an den Direktor mit genauer Angabe der Beschwerdepunkte selbst wenden. Erst wenn dies nicht Helsen sollte, ist weiteres zu veranlassen. Nur wenn dieser Jnstanzenzug nicht eingehalten wird, sind die von Ihnen von einer Beschwerde gefürchteten Folgen für die jüdischen Schüler zu gewärtigen. G. B., Berlin. Von der „Jüdischen Presse" ist kürzlich darauf hingewiesen worden, daß in Frankreich Anträge auf Ablehnung jüdischer Richter nicht nur abgelehnt, sondern auch bestraft werden. In einem Beleidigungs-Prozeß, der gegen die antisemitische Zeitung „Action trangaise“ vor dem Zuchtpolizeigericht in Versailles verhandelt wurde, habe der Vertreter der Beklagten die Ablehnung der Herren Worms und Rosenfeld, die als Vorsitzender bezw. Beisitzer des Gerichtshofes fungierten, verlangt, weil sie Israeliten seien. Der Antrag und seine Begründung sei vom Gerichtshof zurückgewiesen „in Erwägung, 'daß die Richter nach ihrem Gewissen und nach dem Gesetz zu urteilen haben und nicht nach ihrer Religion". Außerdem sei aber der Antragsteller für jeden der beiden zurückgewiesenen Anträge mit 200 Frcs. Strafe belegt worden. I}. S. Lharlottenbrrrg. Durch unsere Veröffentlichung der Firmen, die bei Vakanzen in ihren Betrieben jüdische Bewerber öffentlich ausschließen, haben wir bereits vielfach den erfreulichen Erfolg erzielt, daß die betreffenden Firmeninhaber uns direkt versicherten, sich dabei nichts gedacht, sondern nur eine vielfach beliebte Formel - gebraucht zu haben, da diese aber bei ihren jüdischen Kunden Anstoß errege, in künftigen Fällen die konfessionelle Formel weglassen zu wollen. Daß die Nachfrage bei der Konfession also schon gewissermaßen Mo d e geworden ist, macht es uns aber erst recht zur Pflicht, gegen einen solchen, jeden Juden kränkenden Unfug fernerhin energisch Front zu machen, damit diese „Mode" nicht weiter um sich greift bzw. auf Kreise beschränkt bleibt, die waschecht antisemitisch sind. Ob dies bei der Shannon- Registrator-Co., Aug. Zeiß & Co., Leipzigerstr. 126, die für eine Vertrauensstellung kürzlich einen kautionsfähigen Herrn (Christen) gesucht hat, könnten die jüdischen Kunden

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