Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 9 (September 1909)
- Article
- Hannover
- Date
- 1909-09-01
- Page
- 519 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 519 mitteilt, wird bie l a n d w i r t s ch a f t l i ch e A u sbitdu n g s- A n st alt auf dem Lehrgut Steinhorst bei Celle gegen Ende des Sommers eröffnet werden. Es können noch einige jüdische junge Leute vom 15. Lebensjahre ab Aufnahme findem Die Ausbildung ruht in bewährten Händen, und bis zur Eröffnung der Anstalt werden auch die nötigen rituellen Einrichtungen fertiggestellt sein. Die Einstellung einer Anzahl junger, bereits ausgebildeter jüdischer Landwirte, insbesondere zur Bedienung der Gespanne, hat sich durchaus bewährt. Es sind dies weist frühere Zöglinge der Jewifh Colon. Assoz. Jüdische Eltern, die ihre Söhne der Landwirtschaft zuführen, oder junge Leute, die sich ihr aus freien Stücken widmen wollen, werden ersucht, sich an die Alexander und Fanny S i m o n s ch e S t i f t u n g , H a n n o v e r, Hausahaus, zu wenden. Ausgenommen werden aber nur körperlich, geistig und moralisch durchaus Taugliche. Das Entgelt für Verköstigung und Ausbildung wird nach näherer Vereinbarung bemessen. (:) Tureru 2. August. Vor der hiesigen Strafkammer als Berufungsinstanz ist vor einigen Wochen ein echter Hexenprozeß verhandelt worden. Zwei alte, bigotte Jungfrauen aus Serrig a. d. Saar waren von der Wahnidee besangen, daß ihre beiden Kühe, die unerklärlicherweise zum Gerippe abgemagert waren, keine Milch mehr geben wollten und beim Melken wie besessen um sich schlugen, behext fein müßten. Kein anderer als der j ü d i s ch e H a n d e l § m a n n M c y e r aus B e u r i g - S a a r b u r g konnte die Tiere bei einem Kuhhandel behext haben. Um den Teufel aus den armen Tieren zu treiben, lockten sie bcn nichts ahnenden Handelsmann unter der Angabe, mit ihm einen Handel abschließen zu wollen, in den Stall, sielen dort mit einer Heu- und Mistgabel über ihn her, und verletzten ihn so schwer, daß er mehrere Wochen lang das Bett hüten mußte. Das Schöffengericht in Saarburg verurteilte die beiden fanatischen Mädchen wegen M i ß h a n d l u n g u n d t ä t l i ch e r Beleidigung zu je 11 Tagen Gefängnis und 10 M. Geldstrafe. Der. Amtsanwalt hatte gegen dieses Urteil Berufung bei der Trierer Strafkammer eingelegt, weil ihm das Strafmaß nicht hock) genug erschien. Das hiesige Gericht bestätigte jedoch das Urteil, indem es als strafunildernd an-