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Im deutschen Reich · 1909-09-01 · Heft 9 (September 1909) · p. 515

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 9 (September 1909)
Article
Berlin
Date
1909-09-01
Page
515 (sequence 7)
Language
German
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Korrespondenzen. 515 behauptet habe, Herr Suffrian sei zum Verein der Deutschen Kaufleute übergetreten, sind unwahr. Wahr ist, daß Herr Suffrian nie Mitglied des Deutschnationalen Handluugsgehilfen-Berbandes gewesen ist und wahr ist ferner, daß Herr Bunese behauptet hat, der Verfasser des Nienburger Rundschreibens, Herr Scheller, sei zum Verein der Deutschen Kaufleute übergetreten. Wahr ist, daß Herr Bunese den Namen Suffrian überhaupt nicht er- D e u t s ch n a t i o n a l e r Han dlungsge hilf en-Ver band, Sitz Ham b u r g. gez. R. Bunese. A. Zimmermann. Wir wiederholen, daß wir die in unserem vorigen Hest enthaltene Notiz hauptsächlich deshalb unseren Lesern vorgeführt haben, um sie davon zu überzeugen, w i e seitens des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Berbandes gearbeitet wird und wie von ihm die antisemitische Tendenz da, wo es zweckmäßig erscheint, unterdrückt wird. Wer die obigen Berichtigungen mit der von uns gebrachten Notiz vergleicht, wird sofort erkennen, daß die Herren den von uns milgeteilten krassen Fall in Luxemburg nicht berichtigen — offenbar, weil er wahr ist. (—) Mülhausen r. G., 1. August. Der Rittmeister Graf Gersdorf, bekannt durch den Prozeß, der sich an den Selbstmord des Einjährigen Bloch geknüpft hat, ist nach Verbüßung des über ihn verhängten. Stubenarrests durch Kabinettsorder in das 4. Jäger-Bataillon zu Graudenz versetzt worden. Der Graf scheint dies als eine Strafversetzung aufgefaßt zu haben, da er es vorgezogen hat, den Dienst zu quittieren. Die Folgeerscheinungen der „Bloch-Asfaire" mögen ihm auch allzu peinlich, geworden sein. Bor dem Kriegsgericht der 28. Division ist der Hauptbelastungszeuge im Blochprozeß der Gefreite Zeuster, dessen Glaubwürdigkeit Gersdorf durch den Vorwurf sozialdemokratischer Gesinnung zu mindern versuchte, von der Anklage der Beleidigung eines Vorgesetzten und der Achtungsverletzung vor versammelter Mannschaft freigesprochen worden. Rittmeister Lohde, der den Angeklagten Zeuster verteidigte, bestritt dabei die Behauptung

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