Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 9 (September 1909)
- Article
- Der Hessen-Nassauische Landesverband des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
- Date
- 1909-09-01
- Page
- 494 (sequence 2)
- Language
- German
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494 Im deutschen Reich. Main, Herrn Or. Max Mainzer, in den Klubräumen der Frankfurt-Loge eine zahlreich besuchte Konferenz von Vertretern aller in der Provinz Hessen-Nassau bestehenden Ortsgruppen und von Vertrauensmännern, auch aus dem der Provinz Hessen-Nassau wirtschaftlich und politisch eng verbundenen Kreis Wetzlar (Rheinprovinz) stattgefunden. Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden erstattete der Syndikus des Zentral-Vereins, Herr vr. Holländer, ein eingehendes Referat über den ersten Gegenstand der Tagesordnung: „Die Begründung e i n e s H e s s e n - N a s s a u i s ch e n Landesverbandes des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens." Er wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, mit Hilfe des zu schaffenden Provinzialverbandes die Propaganda in den zahlreichen kleinen Gemeinden unserer Provinz wirksamer als bisher zu gestalten, zumal gerade tn dem zukünftigen Wirkungsgebiete des Verbandes mehr als die Hälfte der Reichstagsmandate in den Händen der Antisemiten sich befindet. In der sich anschließenden Diskussion wurden Bedenken, die seitens eines Vertreters der Ortsgruppe Kassel wegen der Verschiedenheit der politischen Verhältnisse in den Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden gegen die Gründung eines Provinzialverbandes erhoben wurden, zwar als an sich richtig anerkannt, aber allseitig für nicht so schwerwiegend gehalten, um deshalb von der Gründung eines Landesverbandes abzusehen, umsomehr, als dessen Aufgabe vorzugsweise die innere Propaganda sein muß. Demgemäß beschloß die Versammlung einstimmig: 1. Es wird die Gründung eines Hessen-Nassauischen Landesverbandes, dem der Kreis Wetzlar angegliedert wird, beschlossen. 2. Zwecks Festsetzung der Statuten soll eine Kommission von 7 Mitgliedern, bestehend aus je 2 von den Ortsgruppen Frankfurt a. M., Kassel und Wiesbaden zu ernennenden Delegierten und dem Vertrauensmann des Centralvereins in Wetzlar, zusammentreten. Die Namen der Delegierten sollen binnen zwei Wochen dem Vorsitzenden der Ortsgruppe Frankfurt a. M. mitgeteilt werden, der seinerseits alsbald