Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1909)
- Article
- Magdeburg
- Date
- 1909-05-01
- Page
- 303 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 303 mit Ausnahme von Kälbern, Ziegen, Schafen, Spanferkeln und von Federvieh darf nur mit Anwendung von Apparaten stattfinden, welche die Betäubung oder den sofortigen Tod des Tieres herbeizuführen geeignet sind (bei Großvieh: Schlagbolzenmasken oder Bolzen-Schußapparate, bei Schweinen Schlagbolzen oder Bolzenschußapparate). - Kälber, Ziegen, Schafe und Spanferkel müssen vor dem Schlachten durch Kopfschlag betäubt werden. Diese Verordnung tritt am 1. April 1909 in Kraft." — Da der tz 2 der betreffenden Polizeiverordnung ausdrücklich bestimmt, daß der § 1 derselben auf die jüdische Schlachtnrethode keine Anwendung findet, so hat die am 1. April d. I. in Kraft getretene BerordnungnichtdieBedeutung eines Schächtverbots. 2 Bnerfurt, 4. April. Im Wartesaal 2. Klasse des hiesigen Bahnhofes wurden am Abend des 19. Januar d. Js. zwei Mitglieder unseres Vereins dadurch beleidigt, daß ein Amtsg er i ch t s s ek r et är, der mit einem Referendar und einem Gutsbesitzer an dem nächsten Tische saß, ohne alle Veranlassung auffallend laut auf die Juden schimpfte, und da trotz der Abwehrungen des Gutsbesitzers beide Herren sich so weiter verhielten, daß sich die jüdischen Herren, um eine Schlägerei zu vermeiden, entfernten. Auf Anregung des aufsichtsführenden Amtsrichters am hiesigen Amtsgericht, dem der Vorfall zur Kenntnis gebracht wurde, ist diese Angelegenheit dieser Tage durch einen außergerichtlichen Vergleich damit erledigt worden, daß beide Herren die gemachten Aeußerungen, die eine Beleidigung der Juden oder der Betreffenden enthalten konnten, schriftlich mit Bedauern Zurücknahmen und sich anheischig machten, als Sühne je 30 Mk. der Wohltätigkeitskasse der Synagogen-Gemeinde zu Sondershausen zu übermitteln.! I ISxeslau, 18. April. Ein treues Vereinsmitglied, das besonders im Vorstand der Breslauer Ortsgruppe des Central-Vereins mit Eifer für unsere Sache wirkte, Professor vr. Benno Wilhelm Badt, Oberlehrer am Johannes- Gymnasium, ist am Abend des 16. April hier verschieden. Der Verstorbene hat nicht nur als Pädagoge und Schriftsteller verdienstlich gewirkt, sondern auch als Mitbegründer des Vereins jüdischer Studenten an der Universität Berlin