Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1909)
- Article
- Die "Lausbuben" des deutschen Volksblattes
- Date
- 1909-01-01
- Page
- 62 (sequence 3)
- Language
- German
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62 Zm deutschen Reick. um die wohlverdienten Prügel zu empfangen. Leider war auch kein Wachmann zur Stelle, um die jüdischen Lausbuben der Strafe zuzusühren. So werden die Gäste der Stadt Wien von den Judenstämmlingen behandelt. Ein katholischer Priesterrock scheint zu genügen, um jeden semitischen Embryo zur Wut und Gemeinheit zu reizen." Nun kommt der Witz. Die Antisemiten ruhten nicht eher, als bis sie die frechen „Judenbuben" ausfindig machten. Es waren aber waschechte und vollblütige Arier, würdige Söhne ch r i st l i ch - s o z i a l e r Bäte r. Auf die Frage, wie sie dazu gekommen wären, Geistliche ihrer Religion zu beleidigen, antworteten sie prompt, sie hätten im Halbdunkel die Taläre für Kaftane angesehen und die Priester für polnische Juden gehalten. Redaktionsschluß dieser Nummer 24. Dezember 1908. Nachtrag. Wie von uns in der „Umschau" des vorigen Heftes mitgeteilt worden ist, haben wir die unerhörten Aeußerungen des Pastors,Dr. Nitschke in Breslau: „Der Breslauer' Morgenzeitung scheint es unbekannt zu sein, daß es bis nach dem Jahre 1870 in der preußischen Armee jüdische Militärärzte gegeben hat. Es kamen aber so viele Durchstechereien beim Ausheben der Rekruten vor, daß man sich genötigt sah, von der Mitwirkung jüdischer Militärärzte abzusehen", nicht auf sich beruhen lassen. Um die völlige Haltlosigkeit dieser kühnen Behauptung authentisch darzutun, haben wir uns an das Kr i e g s m i n i st e r i u m mit der Bitte um Auskunft darüber gewandt, ob jemals ein jüdischer Militärarzt sich Derartiges habe zuschulden kommen lassen. Darauf erhielten wir am 24. Dezember folgende Antwort: Berlin XV. 66, den 19. Dezember 1908. Lkrcegsnrinrsterium. Nr. 1936 11. 08. MA. Aus Ihre Eingabe vom 19. November d. I. erwidere ich Ihnen ergebenst, daß Fälle, in denen sich jüdische Militärärzte Durchstechereien aus Anlaß der Rekrutierungsgeschäfte schuldig gemacht und Anlaß zu gerichtlichem Einschreiten