Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1908)
- Article
- Karlsruhe
- Date
- 1908-07-01
- Page
- 452 (sequence 1)
- Language
- German
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deutschen Reich. 47)2 )( Karlsruhe, 23. Juni. Die „Neue Badische Landeszeitung" erinnert daran, daß am 4. Juni 1808, . also vor 100 Jahren, das Konstitutionsedikt erging, durch das den badischen Juden die Gleichberechtigung verliehen wurde, nachdem in dem Edikt vom 14. Mai 1807 nur die konstitutionsmäßige Duldung zum Ausdruck gelangt war. 1808 vollzog sich in Baden der Uebergang der Juden von geduldeten Schutzbürgern zum gleichberechtigten Ortsbürger, und schon im darauffolgenden Januar 1809 veröffentlichte weiland Großherzog Carl Friedrich ein weiteres Edikt, in welchem er auf die am 4. Juni 1808 erfolgte Gleichsetzung der Juden mit den Christen Bezug nimmt und zur völligen Durchführung der Gleichberechtigung auch den Juden eine kirchliche Behörde, den jüdischen Oberrat, einsetzt, der also im nächsten Jahre auf eine 100 jährige Existenz zurückblicken wird. * Gießen, 2. Juni. Für die hessische Landtagskandidatur in „Gießen-Laad" war von den Antisemiten der am 1. April von hier nach Worms versetzte Oberlehrer Or. Werner aufgestellt. In einer Vertrauensmännerversammlung des Bundes der Landwirte, in der man Werner als einen Märtyrer seiner politischen Ueberzeugung bezeichnete, meinte aber der Vorsitzende, Gutspächter Emmel, man habe Werner versetzt, weil er mit „solch anrüchigem Menschen und Trinker" wie dem d e uts chs o zialen Agitator Reuth er, dem Herausgeber und Redakteur der „Hess. Wochenztg.", des Organs der hessischen Antisemiten, verkehre. Reuther strengte darauf gegen Emmel die Beleidigungsklage an, die vor dem Grünberger Schöffengericht zur Verhandlung gelangte. Die Beweisaufnahme, bei der zahlreiche Zeugen, u. a. von dem Bund der Landwirte Schneider-Utphe, Dörr-Queckborn und von den Liberalen Bureauvorsteher Riedel-Gießen, vernommen wurden, ergab, daß der antisemitische Agitator, Redakteur und Verleger Reuther bereits mehrmals wegen Bettelns und Landstreichens, sowie noch öfters wegen Preßvergehen, Beleidigung, Aufreizung zum Klassenhaß usw. zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt ist. Das Gericht sprach den Beklagten Emmel frei und legte dem Privatkläger die Kosten auf. In der Urteilsbegründung wurde u. a. ausgeführt, in der Aeußerung, Or. Werner sei wegen seines Umgangs mit Reuther versetzt