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Im deutschen Reich · 1908-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1908) · p. 451

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1908)
Article
Königsberg i. Pr.
Date
1908-07-01
Page
451 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 4.~>1 Geschichte und Literatur, und im Polytechnischen und Gewerbeverein. Besonderen Dank hat er sich noch dadurch erworben, daß es bei den Ausweisungen russischer Juden seinen unermüdlichen Bemühungen in vielen Fällen gelungen ist, die bereits verhängte Ausweisung wieder rückgängig zu machen. Wir wünschen, daß dem würdigen Greise ein fernerer glücklicher Lebensabend beschieden sein möge/' An dem Ehrentage wurden dem Jubilar zahlreiche Ehrungen ln Wort und Schrift zuteil.? Stratzburg, 15. Juni. Wie der ,,Straßburger Post" aus Mosbach berichtet wurde, hatte auf der Straße in Tauberbischofsheim ein Schmied aus Hochhausen seinem Unmut über einen die Gegenpartei in einem Prozeß vertretenden Rechtsanwalt dadurch Ausdruck gegeben, daß er den Anwalt als Israeliten mit Schimpsworten überhäufte und plötzlich mit der Faust ins Gesicht schlug. Wegen schwerer Körperverletzung vom Schöffengericht zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, legte der Schmied gegen das Urteil Berufung ein. Auf die gleichzeitig von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wurde aber von der Strafkammer in Mosbach die Strafe auf zwei Monate erhöht. Diese Erhöhung wurde mit dem Hinweise begründet, daß einer derartigen Anwendung des Faustrechts gegen einen Rechtsanwalt als den Angehörigen eines mit den Gerichten zur Rechtsfindung berufenen Standes kräftig entgegengetreten werden müsse. )( Aeixzig, 17. Juni. Bor einiger Zeit ist der antisemitische hessische Landtagsabgeordnete Hirsche! — ehemals auch Reichstagmitgslied - wegen Unterschlagungen in Höhe von 1700 Mark, die er als Genossenschaftsdirektor verübt hatte, zu fünf Wochen Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden, da die eingelegte Revision vom Reichsgericht verworfen wurde. * München, 20. Juni. Oberlandesgerichtsrat E d u a r d Silbermann ist auf die Dauer seines Hauptamtes zum Mitglied der Disziplinarkammer ernannt worden. — Ein bayrischer Soldat jüdischen Glaubens, der im Feldzuge gegen die Hereros eine hervorragende Tapferkeit bewiesen hat, der Unteroffizier Abraham Gutmann in der Schußtruppe zu Südwestafrika, erhielt in Anerkennung seiner Bravour das bayrische Militärverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern.

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