Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- Wangerooge
- Date
- 1908-06-01
- Page
- 389 (sequence 2)
- Language
- German
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Nachtrag. 389 der jüdischen) gehandelt zu haben, denn letztere werden sich m. E. auch nicht mehr bei uns wohl suhlen, wenn sie zuviele ihrer Glaubensgenossen antrefsen. Ich freue mich sogar, den richtigen Mann getroffen zu haben, denn er hat für das Bekanntwerden gesorgt. Andererseits hege ich kein Bedenken, daß unsere jüdischen Gäste, die einmal hier gewesen sind, auf Grund der Warnung in dem Blatt: „Im deutschen Reichs wegbleiben werden. Tatsache ist, daß trotz der Warnung täglich noch jüdische Gäste ankommen. Persönlich bekenne ich mich nicht zu der antisemitischen Partei; ich will aber gerne den Verdacht, ein Antisemit zu sein, auf mich laden, wenn ich der Allgemeinheit des Badeorts dadurch dienlich sein kann. Meine Meinung ist die: daß wir die Juden, die zu uns kommen, ebenso liebenswürdig behandeln müssen als die Christen, doch darf nicht danach getrachtet werden, daß sie kommen sollen, um die Mehrzahl unserer Gäste zu bilden, und es geschieht, wenn nicht ein Dampfer vorgeschoben wird. Mein Bestreben ist, den guten Ruf, den wir unserm Badeort gemeinschaftlich erworben haben, auch zu erhalten. Lassen Sie also Ihre jüdischen Gäste nur wiederkommen, und sichern Sie ihnen dieselbe freundliche Aufnahme zu, die sie früher gesunden haben; wenn nötig schieben Sie mir die Schuld zu. Meinerseits werden ihnen die Rechte, die anderen Gästen zustehen, nicht entzogen werden. Hochachtungsvoll. Wittenberg. Diesen Brief hat uns der betreffende Hotelier vor einigen Tagen eingesandt und dabei bemerkt, daß nicht nur er selbst sehr gern Juden aufnehme, sondern daß auch die große Mehrzahl der andern Hoteliers und Wohnungsvermieter auf dem gleichen Standpunkte stehen. Sie hätten schon in früheren Jahren gern Israeliten bei sich ausgenommen, die sich auch bei ihnen sehr wohl, gefühlt hätten. Diese Angelegenheit ist am 10. Mai auch Gegenstand einer Interpellation in der O l d e n ü u r g i s ch e n j ü d i -