Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- Blutmärchen
- Date
- 1908-06-01
- Page
- 376 (sequence 1)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 376 Uermischles. VlrrLnrärchen. Wenn alljährlich um die Osterzeit in den verschiedensten Ländern die Judenfeinde durch Auffrischung des uralten, R i t u a l nr o r d - M ä r ch e n s an die schlimmsten Instinkte des ungebildeten Pöbels appellieren und diesen zu Mord und Plünderung anfreizen, zeigt es sich deutlich, wie Verdummend und kulturwidrig der Antisemitismus wirkt. Daß er aus feinem Arsenal in jedem Frühjahr dieselbe vergiftete Waffe der Ritnalmordlüge hervorholt und zur Anwendung bringt, beweist einerseits, mit welchem geringen Aufwand von Geist er den Kampf gegen die jüdischen Bevölrerungsminderheiten führt, anderseits aber auch, - wie niedrig er die Massen taxiert, an die er sich mit einem solchen Anfreizungsmittel wendet. Die Hoffnung der Anhänger Liebermanns, die in Berlin erfolgte Auffindung eines zerstückelten jugendlichen Leichnams zur Auffrischung des Ritualmordmärchens verwerten zu können, wurde dadurch vernichtet, daß der durch die Gerichtsärzte mühevoll wieder zusammengesetzte Leichnam deutliche Spuren der Erdrosselung aufwies, und daß in ihm ein jugendlicher Knabe erkannt und bald darauf auch der Mörder, ein christlicher Lohndiener namens Heider, ermittelt wurde. — Auch in Böhmen tauchten plötzlich Ritualmord-Gerüchte auf, die die Bevölkerung von Wittingau derart in Aufregung versetzten, daß nur die Verstärkung der Gendarmerie Ruhestörungen verhinderte. Die durch eine Gerichtskommission bewirkte rasche Feststellung, daß an der Nachricht von der Auffindung einer Mädchenleiche in einer auf dem Bahnhof befindlichen Kiste kein wahres Wort war, beschwichtigte die Gemüter. Von einer Bestrafung der Urheber des Gerichts hat bisher nichts verlautet. — In Zwittau in Mähren gab das Verschwinden eines neunjährigen Sohnes des Arbeiters Zawadil Anlaß zu den abenteuerlichsten Gerüchten. Wie nach der bald darauf erfolgten Auffindung des Leichnams durch die gerichtsärztliche Obduktion festgestellt wurde, hatte sich der Knabe im Walde verlaufen und war dem Tode durch Verhungern und Erfrieren verfallen. Die in Zwittau erscheinende